Betreff
40. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Clenze im Ortsteil Steine der Gemeinde Luckau (Firma Vogler)
Vorlage
051/1
Aktenzeichen
612009SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Erweiterung durch den Neubau von Kühlräumen und die Erweiterung einer Kälteanlage der Versandschlachterei Vogler im Ortsteil Steine der Gemeinde Luckau erfordert eine Vergrößerung des Betriebsgeländes. Das Gebäude soll zwar innerhalb des festgesetzten Sondergebietes errichtet werden, aber die Grundflächenzahl des Bebauungsplanes würde überschritten.

 

Es ist daher notwendig, den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan „Steine“ zu ändern, um die überbaubare Fläche zu vergrößern. Darüber hinaus ist auch eine Reserve für zukünftige Vorhaben einzuplanen.

 

Auf einer Besprechung am 12. Januar 2007 unter Beteiligung des Gewerbeaufsichtsamtes, der Bauaufsichtsbehörde, der Gemeinde Luckau, des Planers Witt, des Architekten Milkoweit, der Herren Vogler und der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wurde festgestellt, dass die grundsätzlichen Voraussetzungen dazu bestehen.

Der überwiegende Teil der Grundstücke im Ortsteil Steine steht im Eigentum der Firma Vogler, weshalb die Darstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes von 1993 als gemischte Baufläche (M) für die an das Sondergebiet - Schlachthof -angrenzenden Flächen nicht mehr gerechtfertigt ist.

 

Es ist vorgesehen, den gesamten Ortsteil Steine als Sondergebiet - Schlachthof - darzustellen, mit Ausnahme der südlich der Landesstraße vorhandenen Bebauung. Die (noch) in Privatbesitz befindlichen Grundstücke werden auf den Bestandsschutz verwiesen. Zusätzlich werden Teile der nordöstlich an die Ortslage angrenzenden Grünflächen als Erweiterungsflächen einbezogen.


Herr Karl-Heinz Vogler hat eine Kostenübernahmeerklärung für die Kosten der Flächennutzungsplanänderung einschließlich der Kosten für die Planunterlage und die Bekanntmachungen vorgelegt.


Der Rat beschließt, den Flächennutzungsplan im Ortsteil Steine der Gemeinde Luckau in dem in der Anlage gekennzeichneten Bereich zu ändern. Der Änderungsbereich wird als Sondergebiet - Schlachthof - dargestellt.