Die
Erweiterung durch den Neubau von Kühlräumen und die Erweiterung einer
Kälteanlage der Versandschlachterei Vogler im Ortsteil Steine der Gemeinde
Luckau erfordert eine Vergrößerung des Betriebsgeländes. Das Gebäude soll zwar
innerhalb des festgesetzten Sondergebietes errichtet werden, aber die
Grundflächenzahl des Bebauungsplanes würde überschritten.
Es
ist daher notwendig, den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan „Steine“ zu
ändern, um die überbaubare Fläche zu vergrößern. Darüber hinaus ist auch eine
Reserve für zukünftige Vorhaben einzuplanen.
Auf
einer Besprechung am 12. Januar 2007 unter Beteiligung des
Gewerbeaufsichtsamtes, der Bauaufsichtsbehörde, der Gemeinde Luckau, des
Planers Witt, des Architekten Milkoweit, der Herren Vogler und der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) wurde festgestellt, dass die grundsätzlichen Voraussetzungen
dazu bestehen.
Der
überwiegende Teil der Grundstücke im Ortsteil Steine steht im Eigentum der
Firma Vogler, weshalb die Darstellung der 16. Änderung des
Flächennutzungsplanes von 1993 als gemischte Baufläche (M) für die an das
Sondergebiet - Schlachthof -angrenzenden Flächen nicht mehr gerechtfertigt ist.
Es
ist vorgesehen, den gesamten Ortsteil Steine als Sondergebiet - Schlachthof -
darzustellen, mit Ausnahme der südlich der Landesstraße vorhandenen Bebauung.
Die (noch) in Privatbesitz befindlichen Grundstücke werden auf den
Bestandsschutz verwiesen. Zusätzlich werden Teile der nordöstlich an die
Ortslage angrenzenden Grünflächen als Erweiterungsflächen einbezogen.
Herr
Karl-Heinz Vogler hat eine Kostenübernahmeerklärung für die Kosten der
Flächennutzungsplanänderung einschließlich der Kosten für die Planunterlage und
die Bekanntmachungen vorgelegt.
Der
Rat beschließt, den Flächennutzungsplan im Ortsteil Steine der Gemeinde Luckau
in dem in der Anlage gekennzeichneten Bereich zu ändern. Der Änderungsbereich
wird als Sondergebiet - Schlachthof - dargestellt.