Betreff
Anlegung von Blühstreifen und Blühflächen im Bereich der Stadt Lüchow (Wendland)
Vorlage
021/2018 ST
Aktenzeichen
671020ST:Blühstreifen und -flächen
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Honigbienen und viele wildlebende Insektenarten spielen durch die Blütenbestäubung eine zentrale Rolle, wenn es um die Sicherung unserer Nahrungsgrundlagen und die Bewahrung der biologischen Vielfalt geht.

Seit geraumer Zeit ist ein Rückgang der Insektenpopulation zu verzeichnen. Grundstücksbesitzer können durch die Auswahl der Pflanz- und Begrünungsmaßnahmen und teilweise allein schon durch eine extensive Grundstückspflege dazu beitragen, die ökologischen Lebensgrundlagen für Insekten zu verbessern.

Öffentliche Grünflächen bieten sich ebenfalls als Nahrungsgrundlage und Lebensraum für Insekten an.

Auch im Bereich der Stadt Lüchow (Wendland) könnten z. B. durch die Anlage von Blumenwiesen und die Ansaat von Wildblumenmischungen oder die Extensivierung der Pflege neue Lebensräume für Insekten geschaffen werden.

Seitens der Verwaltung sind in Absprache mit dem Bauhof Flächen ausgewählt worden, die für solche Maßnahmen vorgeschlagen werden.

           Grünfläche Dannenberger Straße-Brandenburger Straße           ca.    720 qm

           Grünfläche Jeetzeler Straße Ostseite                                                   ca. 1.800 qm

           Loger Landstraße                                                                                                          ca.    520 qm

           Einmündung Berthold-Roggan-Ring/Ortsumgehung                     ca.    900 qm

           und ca. 90 qm Extensivierung

           Amtsgarten                                                                                                                     ca.    720 qm

     


Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

Je nach Beschluss.

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten der Maßnahme im Haushaltsjahr:

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

x

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

54.1.1/4212000

Nein;

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

Nein

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

Ja

Nein, ÜPL

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

Erwartete Mindereinnahme:

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

Nein

Ja, Höhe?

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

Nein

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

Höhe:

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 


Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, auf folgenden Flächen Blühstreifen bzw. Blühflächen anzulegen bzw. folgende Flächen extensiv zu pflegen:

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