Betreff
Zukünftiges Vorgehen bei Grabenräumungen und Grabenausbauten
Vorlage
024/2018 ST
Aktenzeichen
663107ST:Grabenräumung
Art
Sitzungsvorlage Stadt

In letzter Zeit kommen vermehrt Anträge von Landwirten, welche die Räumung von Gräben beantragen.

 

Bei Ortsbegehungen ist festgestellt worden, dass bei den meisten städtischen Gräben seit 2 bis 3 Jahrzehnten nichts gemacht wurde.

Teilweise stehen große Bäume in den Gräben. Teilweise sind die Gräben schon gar nicht mehr vorhanden.

 

Ein Wiederherstellen der Gräben ist wasserrechtlich in den meisten Fällen ein Grabenausbau, welcher einer Genehmigung der Unteren Wasserbehörde bedarf.

 

Die Antragstellung ist sehr umfangreich, sodass dieses die Mitarbeiter der Samtgemeinde nicht leisten können und man sich eines Ingenieurbüros bedienen müsste.

Eine Honorarkostenschätzung für den Antrag auf Grabenausbau für einen Graben bei Tarmitz ergab allein Honorarkosten in Höhe von rund 9.000,00 €.

Hinzu kommen die Kosten für den Ausbau bzw. die Räumung der Gräben.

 

Die Gräben sind im Eigentum der Stadt Lüchow (Wendland), dienen hierbei aber vorwiegend der Entwässerung der landwirtschaftlichen Flächen.

 

Es ist zu entscheiden, wie zukünftig mit solchen Anträgen umgegangen werden soll. Insbesondere muss entschieden werden, wer die Grabenräumungen bzw. Grabenausbauten veranlassen und bezahlen soll.

     


 


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