Gemäß § 58 Absatz 1 Ziffer 2 beschließt der Rat ausschließlich über Richtlinien, nach denen die Verwaltung geführt werden soll.

Im Entwurf liegt dieser Vorlage als Anlage die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Lüchow (Wendland)“ bei.     


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Die Haushaltsmittel müssen über den Haushaltsplan bzw. über Einzelbeschlüsse mit Finanzierungsvorschlägen zur Verfügung gestellt werden. 


Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Lüchow (Wendland).