Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen und einer außerplanmäßigen Ausgabe im Budget "Brandschutz" für das Haushaltsjahr 2017 - SV abgeschlossen, Ergänzung s. SV 024/2018 SG/1
Vorlage
024/2018 SG
Aktenzeichen
370600SG
Art
Sitzungsvorlage SG
Untergeordnete Vorlage(n)

Im Budget „Brandschutz“ ist für das Haushaltsjahr 2017 durch erhöhte Aufwendungen die Genehmigung einer überplanmäßigen und einer außerplanmäßigen Ausgabe erforderlich.

 

Es wurden für das Budget „Brandschutz“ für das Haushaltsjahr 2017 Aufwendungen in Höhe von 521.900,00 € geplant und tatsächliche wurden aber 602.703,37 € ausgegeben. Somit wurde der Budgetansatz insgesamt um 80.803,37 € überschritten.

 

Die Überschreitung von 80.803,37 € ist wie folgt aufzuteilen:

 

54.967,86 € außerplanmäßige Ausgaben

25.835,51 € überplanmäßige Ausgaben

 

Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 25.835,51 € sind in folgenden Sachkontobereichen entstanden:

 

Unterhaltung des beweglichen Vermögens, Zuschüsse an übrige Bereiche und Erstattung an Gemeinden und Gemeindeverbände

 

Diese Mehraufwendungen waren aufgrund vermehrter Reparaturen von Tragkraftspritzen und eines erhöhten Reparaturaufwandes bei den Atemschutzgeräten erforderlich. Deshalb sind auch die Kosten für die Inanspruchnahme der Feuertechnischen Zentrale des Landkreises Lüchow-Dannenberg angestiegen, da die Reparaturen dort ausgeführt wurden. Durch das erhöhte Einsatzaufkommen und die Abrechnung von kostenpflichtigen Einsätzen musste auch von den erhöhten Einnahmen der entsprechende Personalkostenanteil an die Freiwilligen Feuerwehren ausgezahlt werden.

 

Durch das erhöhte Einsatzabrechnungsaufkommen konnten insgesamt rund 86.000,00 € eingenommen werden, die einem Haushaltsansatz in Höhe von 15.000,00 € gegenüberstehen. Diese Mehreinnahmen stehen zur Deckung der Mehrausgaben zur Verfügung sowie ebenfalls die Einsparungen in den anderen Sachkontobereichen.

 

Bei der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 56.967,86 € handelt es sich um reine Versicherungsschäden, die im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren entstanden sind. Ein Haushaltsansatz für diese Schadensfälle wurde nicht veranschlagt, da die Kosten für die Ereignisse nicht vorausgeplant und sämtliche Kosten durch die Erstattungen der Versicherungen abgedeckt werden konnten. Es wurden somit auch 56.967,86 € als Einnahme verbucht.  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

80.803,37

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

x

Nein;

 

Ist eine über- und außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

x

Ja, bei Produkt:

12.6.1

 

 

Deckung durch Sachkonto:

3321000

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

X

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

a)                  Die überplanmäßige Ausgabe im Budget „Brandschutz“ in Höhe von 25.835,51 € wird genehmigt und

 

b)                  die außerplanmäßige Ausgabe im Budget „Brandschutz“ in Höhe von 56.967,86 € wird ebenfalls genehmigt.