a) Abwägung der Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Ein Vorhabenträger
hat einen Antrag für die Änderung des Bebauungsplanes „Am Wasserturm“ gestellt.
Es ist geplant, das Postgebäude zu erweitern, um das wachsende Paketaufkommen
der DHL abzufangen.
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am 7. Dezember 2017
beschlossen, den Bebauungsplan „Am Wasserturm - 1. Änderung“ aufzustellen. Ziel
der Änderung ist, dass im Geltungsbereich, der das Flurstück 342/20, tlw. Flur
5, Gemarkung Lüchow, umfasst, die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 auf 0,6 zu
erhöhen.
Der Entwurf des
Bebauungsplanes „Am Wasserturm - 1. Änderung“ hat in der Zeit vom 28. Mai 2018
bis 29. Juni 2018 einschließlich öffentlich ausgelegen. Aus der Öffentlichkeit
sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Zur öffentlichen
Auslegung sind parallel die Träger öffentlicher Belange beteiligt worden. Im
Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind Stellungnahmen vom Landkreis
Lüchow-Dannenberg und der Avacon Netz GmbH eingegangen.
Die Stellungnahmen
wurden, wie in der Anlage ersichtlich, abgewogen und die Begründung zum
Bebauungsplan wurde teilweise ergänzt.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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x |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Ausschuss für
Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem
Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über
die Stellungnahme wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage Nr. 072/2018
SG vom 27.08.2018 beigefügt ist, dargestellt, entschieden und
b) der
Bebauungsplan „Am Wasserturm - 1. Änderung“ wird als Satzung mit der Begründung
beschlossen.