Betreff
Beauftragung des Vereines Wendland Regionalmarketing e. V. mit der Aufgabe der Wahrnehmung der örtlichen Touristinformation
Vorlage
042/2018 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat am 13. Oktober 2015 entschieden, dass die Aufgabe des Betreibens einer Touristinformationsstelle am Standort Lüchow (Wendland) von der Samtgemeinde an den Verein Wendland Regionalmarketing e. V. für die Dauer von drei Jahren abgegeben wird.

Diese drei Jahre enden mit Ablauf des Jahres 2018. Die Samtgemeinde hat jährlich 96.000,00 € zur Verfügung gestellt, im ersten Jahr wurden zusätzliche 20.000,00 € für die Grundeinrichtung gewährt.

Der Verein Wendland Regionalmarketing e. V. hat im ersten Jahr 20.000,00 € weniger abgerufen und im zweiten Jahr 10.000,00 € weniger. Im dritten Jahr wurden die 96.000,00 € ausgeschöpft.

Nachdem der Landkreis die Vergabe der Vermarktung an COMPASS um zwei Jahre verlängert hat, ist klar, dass die Aufgabe der Touristinformation weiterhin Aufgabe der Samtgemeinden bleibt.

Da der Verein Wendland Regionalmarketing e. V. in Zusammenarbeit mit dem Tourismusverein Region Wendland e. V. die Aufgabe im Sinne der Samtgemeinde erfolgreich ausgeführt hat und vor dem Hintergrund, dass die beiden Vereine mit Wirkung zum 1. Januar 2019 beabsichtigen, zu einem Verein (Wendland Regionalmarketing e. V.) zu verschmelzen, steht die Entscheidung darüber an, ob und wenn wie lange der „Auftrag“ verlängert wird.

An der Ausgangssituation hat sich insoweit nichts geändert, als dass die Samtgemeinde weder über die personellen noch über die fachlichen Ressourcen verfügt.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Auftrag entsprechend um zwei Jahre zu verlängern. Der Verein Wendland Regionalmarketing e. V. wird in der Sitzung des Fachausschusses sowie im Rat der Samtgemeinde eine Kurzpräsentation der bisher geleisteten Arbeit halten.

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Die jährlichen Kosten belaufen sich auf 96.000,00 €. Die entsprechenden Finanzmittel werden über den Haushalt 2019 bzw. 2020 zur Verfügung gestellt.

 

 


Der Ausschuss für Welterbe und regionale Entwicklung beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, dass die Aufgabe des Betriebes der Touristinformationsstelle für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2020 weiterhin an den Verein Wendland Regionalmarketing e. V. vergeben wird. Die Samtgemeinde zahlt zu diesem Zweck jährlich 96.000,00 € an den Verein zur Ausübung seiner Vereinszwecke. Der Verein wird weiterhin jährlich über seine Aktivitäten berichten.