Die Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) hat im August dieses Jahres die Firma BBS
Gefahrenabwehrplanung aus Hamburg mit der Erstellung eines
Brandschutzbedarfsplans für die Feuerwehren der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
beauftragt.
Inzwischen haben
erste Vor-Ort-Termine mit der Firma BBS stattgefunden, in denen die
Sachverständigen sich den Ortsbrandmeistern und den Fraktionen sowie der
Verwaltung vorgestellt haben.
Außerdem wurde
besprochen, welche Informationen von den Feuerwehren und der Verwaltung
benötigt werden. Derzeit wird das Informationsmaterial zusammengetragen.
Darüber hinaus ist
ein Schutzziel zu definieren. Das Schutzziel legt fest, wie leistungsstark die
Feuerwehren aufgestellt werden sollen. Die Festlegung der Schutzziele ist zum
Teil eine politische Willensbildung. Die Firma BBS hat erklärt, dass das
individuelle Schutzziel für die Entwicklung des Bedarfsplans von Bedeutung ist
und zu einem frühen Zeitpunkt definiert werden sollte.
Die
Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr wird anhand der folgenden Qualitätskriterien
festgemacht:
·
Hilfsfrist (Zeit zwischen der Alarmierung und dem Eintreffen am Einsatzort)
·
Funktionsstärke (Anzahl der Feuerwehrkräfte am Einsatzort)
·
Erreichungsgrad (Wert, in wie vielen Fällen die Hilfsfrist
und die Funktionsstärke eingehalten wurden)
Für die genannten
Kriterien gibt es unterschiedliche Empfehlungen, beispielsweise von der
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), dem
Niedersächsischen Innenministerium oder der Firma BBS.
Die Empfehlungen
ähneln sich im Wesentlichen.
Näheres ist der
anliegenden Zusammenstellung zu entnehmen.
Das Schutzziel
richtet sich grundsätzlich nach regelmäßig vorkommenden Schadensereignissen und
ist nicht für die Bewältigung von Großschadenslagen oder sonstigen
außergewöhnlichen Einsätzen ausgerichtet.
Grundlage für die
Festlegung eines Schutzziels ist der sogenannte „kritische Wohnungsbrand“, der
einen Wohnungsbrand im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes bei
verqualmten Rettungswegen darstellt.
Aufgrund der
potenziellen Gefährdung für Menschenleben handelt es sich hierbei - im
Gegensatz z. B. zu einem Mülleimerbrand - um einen zeitkritischen Einsatz.
Bei der Festlegung
ist zu bedenken, dass hohe Ziele weitere Investitionen nach sich ziehen,
andererseits niederschwellige Ziele die Möglichkeit zur Rettung von
Menschenleben einschränken können.
Für den Bereich der
technischen Hilfeleistung und sonstigen Einsätze sind keine Schutzziele
abzubilden, da die für den Brandschutz geforderten Qualitätskriterien auch für
diese Bereiche Anwendung finden.
Zur Hilfsfrist/Eintreffzeit:
Die Hilfsfrist
lässt sich aus einer Studie zur Entwicklung des Kohlenstoffmonoxidgehalts bei
einem Wohnungsbrand ableiten. Demnach können folgende kritische Zeitgrenzen
festgelegt werden:
·
Erträglichkeitsgrenze
für eine Person im Brandrauch: ca. 13 Minuten
·
Reanimationsgrenze
für eine Person im Brandrauch: ca. 17 Minuten
·
Zeit vom
Brandausbruch bis zum Flash Over (Durchzündung an der Brandstelle): ca. 18
bis 20 Minuten
Daraus ergibt sich,
dass die Feuerwehr grundsätzlich innerhalb von 13 Minuten nach Brandausbruch
die Einsatzstelle erreicht haben sollte.
In der Empfehlung
des Innenministeriums wird davon ausgegangen, dass bei dem „kritischen
Wohnungsbrand“ von der Brandentdeckung bis zur Notrufabfrage bei der
Einsatzleitstelle ca. 3,5 Minuten vergehen. Die Dispositionszeit der Leitstelle
wird mit 1,5 Minuten angenommen.
Somit verbleiben
für die Feuerwehr nach der Alarmierung noch 8 Minuten bis zum Eintreffen am
Einsatzort.
Zur Vermeidung
eines Flash Overs verbleiben 13 Minuten.
Zur Funktionsstärke:
Um eine
Menschenrettung und eine effektive Brandbekämpfung durchführen zu können, ist
eine Mindestanzahl an Feuerwehrkräften an der Einsatzstelle erforderlich. Nach
der Empfehlung müssen in der ersten Eintreffzeit mindestens neun Einsatzkräfte
(„Funktionen“) an der Einsatzstelle sein. Für die effektive Brandbekämpfung
werden mindestens weitere sieben Funktionen in einer zweiten Eintreffzeit
benötigt.
Die Einsatzkräfte
werden in diesem Zusammenhang als Funktionen definiert, da nicht nur die Zahl
der am Einsatz teilnehmenden Personen maßgebend ist, sondern insbesondere auch
deren Qualifikation und Einsatzfähigkeit (Maschinist, Atemschutzträger etc.).
Zum Erreichungsgrad:
Der Erreichungsgrad
beschreibt den Anteil der Fälle, in denen die Hilfsfrist als auch die
Funktionsstärke eingehalten wurden.
Im Gegensatz zu den
vorgenannten Faktoren ist der Erreichungsgrad nicht medizinisch oder
einsatztaktisch begründet, sondern muss politisch festgelegt werden.
Er beschreibt das
Maß an Sicherheit, dass durch die Feuerwehren sichergestellt werden soll.
Der Erreichungsgrad
sollte für zeitkritische Einsätze innerhalb der im Zusammenhang bebauten
Ortslagen einen Wert von 80 % auf keinen Fall unterschreiten, da sonst nicht
mehr von einer leistungsfähigen und einsatzbereiten Feuerwehr ausgegangen
werden kann. Das Innenministerium und die AGBF empfehlen einen Erreichungsgrad
von 90 %.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
x |
Nein |
Ja, weitere Ausführungen |
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Je höher das Schutzziel desto mehr Investitionen können erforderlich sein.
Der
Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem
Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt im Zuge der Erstellung eines
Brandschutzbedarfsplans für die Feuerwehren der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
folgendes Schutzziel:
„Für zeitkritische
Einsätze innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslagen sollen
·
mindestens
__ Funktionen in __ Minuten nach Alarmierung und weitere
·
mindestens
__ Funktionen in __ Minuten nach Alarmierung am Einsatzort eintreffen.
Das Schutzziel soll
in mindestens ___ % der Fälle erreicht werden.“