Nach der Fusion der ehemaligen Samtgemeinden Clenze und Lüchow zur Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wurde im Jahre 2012 eine neue Entschädigungssatzung erlassen. Diese wurde im Jahre 2017 einmal geändert, da sich die Organisation innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr geändert hat. Nach nunmehr über zehn Jahren ist es erforderlich geworden, die Aufwandentschädigungsbeträge zu überarbeiten und einige Funktionen zu berichtigen, da sich seither Änderungen ergeben haben.
Die Bezeichnung „Bereichsbrandmeister/in“ wird um „stellv. Gemeindebrandmeister/in“ ergänzt, da diese die Funktion ebenfalls wahrnehmen (§ 1 Absatz 2 b).
Die Funktion „Kleiderkammerwart“ (§ 1 Absatz 2 s) wird in „Kleiderkammerwart/in“ (max. 3 Personen) geändert und die „stellv. Kleiderkammerwarte der Samtgemeinde“ (§ 1 Absatz 2 t) wird gestrichen und erhält die Bezeichnung „Schriftwart/in der Samtgemeinde“. Hierzu ist auszuführen, dass die Arbeit sich durch die Neubesetzung der Personen dahin geändert hat, dass alle Personen die gleiche Tätigkeit ausüben und zu fast allen Terminen auch vor Ort sind. Die Aufgabe des Schriftwartes wurde bisher immer mit der Arbeit der Pressewarte gleichgesetzt. Die Funktion des Schriftwartes ist aber in der Feuerwehrsatzung festgelegt und fehlte bisher in der Aufwandsentschädigungssatzung.
Als weitere Aufgabe wird der „Atemschutzgerätewart/in der Samtgemeinde“ eingefügt und erhält den Zusatz „entfällt“, wenn die Aufgabe von einem Bereichsbrandmeister/in wahrgenommen wird (§ 1 Absatz 2 x).
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
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€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
x |
Ja, Höhe? |
6.000,00 |
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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x |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Die Kosten für die Aufwandsentschädigung für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) erhöhen sich um monatlich 487,00 €.
Der Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, den Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschießt, die der Sitzungsvorlage Nr. 058/2018 SG vom 12.10.2018 im Entwurf vorliegende 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu erlassen.