Grundlage für den
jährlich zu erstellenden Wirtschaftsplan bilden § 13 Eigenbetriebsverordnung
(EigBetrVO) sowie § 8 der Betriebssatzung des „Kommunal-Service Lüchow“. Gemäß
§ 4 Absatz 4 der Betriebssatzung erfolgt die Aufstellung für jedes
Geschäftsjahr durch den vorbereitenden Beschluss des Betriebsausschusses. Der
Wirtschaftsplan besteht laut § 13 Absatz 1 EigBetrVO aus einem Erfolgsplan, dem
Vermögensplan, der Stellenübersicht sowie der mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung.
Der Erfolgsplan
2019 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 20.000,00 € aus. Hiermit wird der
Anmerkung des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg aus der Prüfung
der Jahresabschlüsse Rechnung getragen. Nach den Ausführungen des
Rechnungsprüfers soll der Eigenbetrieb insbesondere zur Gewährleistung stabiler
Verrechnungssätze die bisher aufgelaufenen Gewinnvorträge sukzessive
entsprechend seiner finanziellen Leistungsfähigkeit abbauen.
Den Aufwendungen in
Höhe von 1.739.300,00 € stehen dementsprechend Erträge von insgesamt
1.719.300,00 € gegenüber. Das Gesamtvolumen des Erfolgsplanes ist im Vergleich
zu den Ansätzen 2018 um 27.260,00 € angestiegen. Trotz Einsparungen -
insbesondere bei den Fremdleistungen zur Unterhaltungen der Gebäude, Fahrzeuge
und Geräte sowie den Abschreibungen - führen u. a. die durch die tariflichen
Erhöhungen gestiegenen Personalkosten, der zu erwartende Anstieg der
Kraftstoffkosten sowie die Kosten für den Lkw-Führerschein als
Ausbildungsinhalt zu der Ausweitung des Gesamtvolumens.
Eine
Gegenüberstellung der Ansätze 2019 und 2018 einschließlich des Ist-Zustandes
per 31. August 2018 ist der Sitzungsvorlage neben dem Wirtschaftsplan als Anlage
beigefügt.
Zur Finanzierung
des Jahresfehlbetrages, der Investitionen und der Entnahmen aus den
Sonderposten stehen die geplanten Abschreibungen zur Verfügung. Der
verbleibende Finanzierungsbedarf in Höhe von 5.700,00 € kann durch den Abbau
der in Vorjahren erwirtschafteten Finanzmittelüberschüsse gedeckt werden.
Der Stellenplan 2019 weist im Vergleich zum Vorjahr keinerlei Veränderung aus. Nach Ausscheiden von zwei Mitarbeitern durch Renteneintritt sind die Stellen mit Mitarbeitern, die zurzeit einen befristeten Arbeitsplatz mit geringerem Entgelt haben, besetzt werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
|
Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Der
Betriebsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, dem Rat
zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, dem Wirtschaftsplan des Kommunal-Service Lüchow für das Geschäftsjahr 2019 in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.