Betreff
Wirtschaftsplan 2019 des Kommunal-Service Lüchow
Vorlage
060/2018 SG
Aktenzeichen
666202SG:Wirtschaftspläne/2019
Art
Sitzungsvorlage SG

Grundlage für den jährlich zu erstellenden Wirtschaftsplan bilden § 13 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) sowie § 8 der Betriebssatzung des „Kommunal-Service Lüchow“. Gemäß § 4 Absatz 4 der Betriebssatzung erfolgt die Aufstellung für jedes Geschäftsjahr durch den vorbereitenden Beschluss des Betriebsausschusses. Der Wirtschaftsplan besteht laut § 13 Absatz 1 EigBetrVO aus einem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung.

 

Der Erfolgsplan 2019 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 20.000,00 € aus. Hiermit wird der Anmerkung des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg aus der Prüfung der Jahresabschlüsse Rechnung getragen. Nach den Ausführungen des Rechnungsprüfers soll der Eigenbetrieb insbesondere zur Gewährleistung stabiler Verrechnungssätze die bisher aufgelaufenen Gewinnvorträge sukzessive entsprechend seiner finanziellen Leistungsfähigkeit abbauen.

 

Den Aufwendungen in Höhe von 1.739.300,00 € stehen dementsprechend Erträge von insgesamt 1.719.300,00 € gegenüber. Das Gesamtvolumen des Erfolgsplanes ist im Vergleich zu den Ansätzen 2018 um 27.260,00 € angestiegen. Trotz Einsparungen - insbesondere bei den Fremdleistungen zur Unterhaltungen der Gebäude, Fahrzeuge und Geräte sowie den Abschreibungen - führen u. a. die durch die tariflichen Erhöhungen gestiegenen Personalkosten, der zu erwartende Anstieg der Kraftstoffkosten sowie die Kosten für den Lkw-Führerschein als Ausbildungsinhalt zu der Ausweitung des Gesamtvolumens.

 

Eine Gegenüberstellung der Ansätze 2019 und 2018 einschließlich des Ist-Zustandes per 31. August 2018 ist der Sitzungsvorlage neben dem Wirtschaftsplan als Anlage beigefügt.

 

Zur Finanzierung des Jahresfehlbetrages, der Investitionen und der Entnahmen aus den Sonderposten stehen die geplanten Abschreibungen zur Verfügung. Der verbleibende Finanzierungsbedarf in Höhe von 5.700,00 € kann durch den Abbau der in Vorjahren erwirtschafteten Finanzmittelüberschüsse gedeckt werden.

 

Der Stellenplan 2019 weist im Vergleich zum Vorjahr keinerlei Veränderung aus. Nach Ausscheiden von zwei Mitarbeitern durch Renteneintritt sind die Stellen mit Mitarbeitern, die zurzeit einen befristeten Arbeitsplatz mit geringerem Entgelt haben, besetzt werden.  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 


Der Betriebsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, dem Wirtschaftsplan des Kommunal-Service Lüchow für das Geschäftsjahr 2019 in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.