Erstmals mit dem Haushaltsjahr 2017 wurden die Sportstätten der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) mit einer Summe in Höhe von 70.000,00 € durch
die Stadt bezuschusst.
Um auch weiterhin die Förderung von
Sportstätten im Bereich der Samtgemeinde angemessen zu unterstützen, wird der
Betrag um den Faktor „2 % jährlich“ erhöht.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
71.400,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
70.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
P 42.11 SK 4312000 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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X |
Nein, ÜPL |
1500,00 |
€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
4211000 308105 |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
X |
Ja, Höhe? |
Ca. 1.500,00 |
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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X |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Da es sich um eine jährliche Steigerungsrate handelt, wurde exemplarisch mit 1.500,00 € gearbeitet. Diese Summe wird erst im Jahr 2022 tatsächlich erreicht.
Der Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss
zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, den Zuschuss für die
Sportstätten der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
a)
für
2018 überplanmäßig um 2 % (bezogen auf die Summe von 70.000,00 €) zu erhöhen
und
b)
um eine
jährliche Steigerungsrate in Höhe von 2 % für die Jahre 2019 und folgende zu
erhöhen (auf die Gesamtsumme des jeweiligen Vorjahres bezogen).
Die finale Beschlussfassung für die Jahre 2019 und folgende erfolgt in den jeweiligen Haushaltsbeschlüssen.