Betreff
Bezuschussung der Sportstätten der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
085/2018 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Erstmals mit dem Haushaltsjahr 2017 wurden die Sportstätten der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) mit einer Summe in Höhe von 70.000,00 € durch die Stadt bezuschusst.

Um auch weiterhin die Förderung von Sportstätten im Bereich der Samtgemeinde angemessen zu unterstützen, wird der Betrag um den Faktor „2 % jährlich“ erhöht.

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

71.400,00

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

70.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

P 42.11

SK 4312000

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

X

Nein, ÜPL

1500,00

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

4211000 308105

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

X

Ja, Höhe?

Ca. 1.500,00

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

X

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Da es sich um eine jährliche Steigerungsrate handelt, wurde exemplarisch mit 1.500,00 € gearbeitet. Diese Summe wird erst im Jahr 2022 tatsächlich erreicht.


Der Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, den Zuschuss für die Sportstätten der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)

 

a)                  für 2018 überplanmäßig um 2 % (bezogen auf die Summe von 70.000,00 €) zu erhöhen und

 

b)                 um eine jährliche Steigerungsrate in Höhe von 2 % für die Jahre 2019 und folgende zu erhöhen (auf die Gesamtsumme des jeweiligen Vorjahres bezogen).

 

Die finale Beschlussfassung für die Jahre 2019 und folgende erfolgt in den jeweiligen Haushaltsbeschlüssen.