Erstmals mit dem Haushaltsjahr 2017 wurde der Betrieb des Ganzjahresbades in Lüchow (Wendland) mit einer Summe in Höhe von 210.000,00 € bezuschusst. Diese Summe war das Ergebnis von Verhandlungen mit dem Ministerium für Inneres und Sport vom 16. September 2016. Im Zuge dieser Verhandlungen wurde die vorgenannte Summe als angemessen angesehen zzgl. einer jährlichen Steigerungsrate von 2 %. Mit Schreiben vom 18. Oktober 2016 wurde dies durch das Ministerium bestätigt. In den sich anschließenden Haushaltsgesprächen der Samtgemeinde wurde nur die Summe von 210.000,00 € thematisiert, die jährliche Steigerungsrate wurde außer Acht gelassen. Daher besteht die Notwendigkeit, diese Steigerungsrate von 2 %
a) überplanmäßig für 2018 und
b) grundsätzlich für die Jahre 2019 und Folgende zu beschließen.
Im Hinblick auf b) wird die jeweils finale Entscheidung mit der individuellen jährlichen Haushaltsentscheidung offiziell vollzogen.
Der Punkt b) hat somit in dieser Entscheidung einen deklaratorischen Charakter.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
214.200,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
210.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
42.4.1 / 4318000 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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X |
Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
€ 1.500 SK 3142000/ KSt. 622006 KT 424101 + €
3000,- SK 4291000, KSt 623001, KT 511101 |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
X |
Ja, Höhe? |
ca. 4.500,00 |
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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X |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Da es sich um eine jährliche Steigerungsrate handelt, wurde exemplarisch mit 4.500,00 € gearbeitet. Diese Summe wird erst im Jahr 2023 tatsächlich erreicht.
Der Bau- und
Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
beschließt, den Zuschuss für das Ganzjahresbad in Lüchow (Wendland)
a)
für
2018 überplanmäßig um 2 % (bezogen auf die Summe von 210.000,00 €) zu erhöhen
und
b)
um eine
jährliche Steigerungsrate in Höhe von 2 % für die Jahre 2019 und Folgende zu
erhöhen (auf die Gesamtsumme des jeweiligen Vorjahres bezogen).
Die finale Beschlussfassung für die Jahre 2019 und Folgende erfolgt in den jeweiligen Haushaltsbeschlüssen.