Es liegt ein Antrag
auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes
„Güstneitz“ vor. Die Änderung ist nötig, um unter anderem den Bau von Behältern
zur Zwischenlagerung von Gärsubstraten zu ermöglichen. Zurzeit stellt der
Flächennutzungsplan eine Fläche für die Landwirtschaft dar. Um das Vorhaben zu
ermöglichen, ist eine Änderung des bereits bestehenden Sondergebietes
notwendig. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flurstücke 111/3, 111/6
und 111/10, Flur 1, Gemarkung Seerau in der Lucie, 29439 Lüchow
(Wendland).
Der Städteplaner
wird direkt vom Antragssteller beauftragt und vergütet.
Die übrigen Kosten
der 132. Änderung des Flächennutzungsplanes werden vom Antragssteller getragen.
Hierüber ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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x |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Bau- und
Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die 132. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Güstneitz“ aufzustellen.
Der Geltungsbereich der 132. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) umfasst die Flurstücke 111/3, 111/6 und 113/3,
Flur 1, Gemarkung Seerau in der Lucie.