Betreff
132. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Güstneitz"- Aufstellungsbeschluss
Vorlage
067/2018 SG
Aktenzeichen
612009SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Es liegt ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Güstneitz“ vor. Die Änderung ist nötig, um unter anderem den Bau von Behältern zur Zwischenlagerung von Gärsubstraten zu ermöglichen. Zurzeit stellt der Flächennutzungsplan eine Fläche für die Landwirtschaft dar. Um das Vorhaben zu ermöglichen, ist eine Änderung des bereits bestehenden Sondergebietes notwendig. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flurstücke 111/3, 111/6 und 111/10, Flur 1, Gemarkung Seerau in der Lucie, 29439 Lüchow (Wendland). 

 

Der Städteplaner wird direkt vom Antragssteller beauftragt und vergütet.

 

Die übrigen Kosten der 132. Änderung des Flächennutzungsplanes werden vom Antragssteller getragen.

 

Hierüber ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen.  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die 132. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Güstneitz“ aufzustellen. Der Geltungsbereich der 132. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) umfasst die Flurstücke 111/3, 111/6 und 113/3, Flur 1, Gemarkung Seerau in der Lucie.