Betreff
Berufung eines neuen Gemeindewahlleiters für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
070/1
Aktenzeichen
(32) 12 93 00
Art
Sitzungsvorlage SG

Der derzeitige Gemeindewahlleiter der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) Walter Wobst wird zum 30.04.2007 in den einstweiligen Ruhestand versetzt.

 

Der Samtgemeindebürgermeister der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) Hubert Schwedland konnte anlässlich der Kommunalwahlen am 10. September 2006 das Amt des Gemeindewahlleiters nicht bekleiden, da er zu diesem Zeitpunkt als Wahlbewerber aufgetreten ist.

 

Gemäß § 11 Absatz 4 des Lüchow-Dannenberg-Gesetzes in Verbindung mit § 9 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz ist der Samtgemeindebürgermeister auch Wahlleiter.

 

Nach § 9 Niedersächsische Kommunalwahlordnung ist ein neuer Wahlleiter zu berufen, wenn der bisherige die Vorraussetzungen der Berufung (z.B. Verlust der im Gesetz bezeichneten Bediensteteneigenschaften) nicht mehr erfüllt. Da die Bediensteteneigenschaft des derzeitigen berufenen Wahlleiters zum 30.04.2007 endet, endet auch die Amtszeit mit der Abberufung.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den derzeitigen Gemeindewahlleiter Walter Wobst abzuberufen und den Samtgemeindebürgermeister Hubert Schwedland als Gemeindewahlleiter für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu berufen.


Keine


Der Samtgemeindeausschuss beschließt den derzeitigen Gemeindewahlleiter Walter Wobst wegen dessen Versetzung in den einstweiligen Ruhestand zum 30.04.2007 abzuberufen und den Samtgemeindebürgermeister Hubert Schwedland als Gemeindewahlleiter für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu berufen.