Die Violetta-Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt an Frauen und Mädchen e. V. mit Sitz in Dannenberg (Elbe) beantragte bereits im Jahr 2016 für die Jahre 2017 bis 2021 die Förderung einer Personalstelle durch die Samtgemeinde Lüchow (Wendland). Eine Mitarbeiterin der Beratungsstelle hat zu diesem Thema in der Sitzung am 12. Dezember 2016 vorgetragen. Ein Kosten- und Finanzierungsplan lag jedoch nicht vor. Einige Kosten waren zum damaligen Zeitpunkt sehr unklar sowie die Gesamtförderung durch das Land, da die entsprechende Richtlinie in der Abstimmung auf Länderebene war. Die Förderung der Samtgemeinde betrug die Jahre vorher durchgängig 4.500,00 €. Dem Antrag auf Zahlung von 7.000,00 € jährlich wurde im Hinblick auf die unklare Gesamtfinanzierung nicht entsprochen.
Nunmehr legt der Verein Violetta e. V. einen aktuellen Finanzierungsplan vor und bittet um Zahlung von 7.000,00 €/jährlich. Der Finanzierungplan ist der Sitzungsvorlage beigefügt.
Der Finanzierungplan weist für 2018 ein Defizit in Höhe von 14.188,97 € aus. Die Kosten sind jetzt, im Unterscheid zur letztmaligen Antragstellung, klar kalkuliert und auch die Landesförderung steht fest. Die Samtgemeinde Elbtalaue hat seinen Zuschuss bereits seit 2017 erhöht, die Samtgemeinde Gartow zahlt weiterhin 900,00 € (keine Erhöhung). Der Landkreis Lüchow-Dannenberg prüft derzeit ebenfalls eine Erhöhung des Zuschusses.
In den derzeit stattfindenden Kuratoriumssitzungen der Kindertagestätten ist zum Beispiel viel Lob über den Verein Violetta e. V. und das Projekt „Echte Schätze“ des Präventionsbüros Petze (Institut für Gewaltprävention) zu hören. Hierbei werden Kindertagesstätten praxisnah und kindgerecht in der Prävention von sexuellem Missbrauch unterstützt. Für die Kindertagesstätten ist dies eine wertvolle Unterstützung zu diesem Thema und erreicht somit eine Vielzahl an Kindern mit ihren Familien und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den Kitas.
Der Verein Violetta e. V. legt regelmäßig jährlich einen ausführlichen Bericht samt Verwendungsnachweis vor.
Aus Sicht der Verwaltung sollte dem Antrag auf Erhöhung des Zuschusses stattgegeben werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
7.000 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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x |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
7.000 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
36.6.1./4318000 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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x |
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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x |
Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
x |
Ja, Höhe? |
7.000 |
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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x |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Samtgemeindeausschuss beschließt, die Beratungsstelle des Vereines Violetta e. V. erhält einen Zuschuss in Höhe von 7.000,00 € (statt bisher 4.500,00 €) für die Jahre 2018 bis 2021.