a) Abwägung der Stellungnahme
b) Satzungsbeschluss
Ein Vorhabenträger
hat einen Antrag für die Änderung des Bebauungsplanes „Spötzingstraße –
Teilneufassung Spötzingstraße/Leibnizstraße – 1. Änderung“ gestellt. Die
Geltungsbereiche des vorgenannten Bebauungsplanes umfassen die Flurstücke
697/7, 697/8 und 697/9, Flur 11, Gemarkung Lüchow. Ziel ist es, für den
vorgenannten Geltungsbereich das bisher festgesetzte allgemeine Wohngebiet (WA)
in ein Mischgebiet (MI) zu ändern. Geplant ist die Errichtung einer
Zahnarztpraxis mit einer darüber liegenden kleinen Wohnung.
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am 13. September 2018
beschlossen, den Bebauungsplan „Spötzingstraße - Teilneufassung
Spötzingstraße/Leibnizstraße - 1. Änderung“ aufzustellen.
Der Entwurf des
Bebauungsplanes „Spötzingstraße - Teilneufassung Spötzingstraße/Leibnizstraße -
1. Änderung“ hat in der Zeit vom 8. Oktober 2018 bis 9. November 2018
einschließlich öffentlich ausgelegen. Aus der Öffentlichkeit ist eine
Stellungnahme eingegangen.
Zur öffentlichen
Auslegung sind parallel die Träger öffentlicher Belange beteiligt worden. Im
Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden keine Bedenken vorgetragen.
Die Stellungnahme
aus der Öffentlichkeit ist, wie in der Anlage ersichtlich, abzuwägen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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x |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Ausschuss für
Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem
Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
über
die Stellungnahme wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage Nr. 094/2018
ST vom 23.11.2018 beigefügt ist, dargestellt, entschieden und
b) der Bebauungsplan „Spötzingstraße – Teilneufassung Spötzingstraße/Leibnizstraße – 1. Änderung“ wird als Satzung mit der Begründung beschlossen.