Die Arbeitsgruppe „Stadtentwicklung“ hat sich mit der Errichtung von Wohnmobilstellplätzen befasst.
In den Besprechungen hat sich der Standort in der Parkstraße herauskristallisiert.
Geplant ist, drei Wohnmobilstellplätze mit einer Ver- und Entsorgungsstation (Frisch- und Abwasser, Stromsäule) zu errichten.
Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts handelt es sich erst ab vier Wohnmobilstellplätzen um einen Campingplatz, sodass für drei Stellplätze keine Änderung des Bebauungsplanes notwendig ist.
Eine Baugenehmigung ist für die Errichtung dennoch erforderlich.
Ob der Landkreis Lüchow-Dannenberg im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eine Untersuchung des zu erwartenden Lärms fordert, bleibt abzuwarten.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
70.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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x |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
15.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
INV19.036 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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x |
Nein, ÜPL |
55.000,00 |
€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
x |
Ja, Höhe? |
1.000,00 |
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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x |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die Errichtung von drei Wohnmobilstellplätzen inkl. Ver- und Entsorgungsstation beim Landkreis Lüchow-Dannenberg (Baugenehmigung) zu beantragen und im Falle der Genehmigung zu errichten.