Die Stadt Lüchow (Wendland) ist Mitglied des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege.
Mit Schreiben vom 30. Oktober 2018 hat der Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände mitgeteilt, dass die Amtszeit der Ausschussmitglieder des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege am 31. Dezember 2018 endet und voraussichtlich im Januar 2019 die Mitgliederversammlung zur Neuwahl des Ausschusses für die Amtsperiode 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 stattfindet.
Gemäß § 11 der Satzung des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege hat die Stadt Lüchow (Wendland) das Vorschlagsrecht für drei Ausschussmitglieder.
Die Mitglieder und deren persönliche Vertreter/in des Ausschusses werden dann von den Verbandsmitgliedern gewählt.
Der Verbandsausschuss setzt sich aus 39 Mitgliedern zusammen, 50% derer müssen beruflich Land- oder Forstwirt/in sein. Soweit in den Mitgliedsgemeinden Wasser- und Bodenverbände vorhanden sind, müssen die Ausschussmitglieder Mitglieder dieser Wasser- und Bodenverbände sein.
Für die noch laufende Amtsperiode vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018 sind folgende Personen benannt worden:
Claus Bauck Vertreter: Gerd Hanus
Manfred Liebhaber Vertreter: Otto Schiewe
Fritz von Blottnitz Vertreter: Thorsten Behrens
Die Benennung der drei Ausschussmitglieder der Stadt Lüchow (Wendland) geschieht gemäß § 71 Absatz 6 NKomVG nach dem Besetzungsverfahren nach Hare-Niemeyer. Demnach haben die CDU-, die SPD- und die UWG-Fraktion jeweils ein Vorschlagsrecht zur Benennung eines Mitgliedes mit einer persönlichen Vertreterin/einem persönlichen Vertreter für den Verbandsausschuss.
Die Benennung ist durch Beschluss nach § 71 Absatz 5 festzustellen.
Keine!
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, als Ausschussmitglieder und jeweils persönliche Vertreter/innen werden für die Amtsperiode 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023 in den Verbandsausschuss des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege folgende Personen benannt:
1. _______________________ Vertreter/in: _________________________
2. ________________________ Vertreter/in: _________________________
3. ________________________ Vertreter/in: _________________________
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) stellt diese Benennung durch Beschluss nach § 71 Absatz 5 fest.