Aufgrund einer
Anfrage vom 11. November 2018, ein Kind im Schulkindergarten in der Grundschule
Lüchow einzuschulen, wurde festgestellt, dass gemäß § 6 Absatz 4 des
Niedersächsischen Schulgesetzes an Grundschulen mit Eingangsstufen kein
Schulkindergarten geführt werden darf. Um Rechtssicherheit zu erlangen, ist es
erforderlich, den Beschluss des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vom 8.
November 2018 aufzuheben und die von der Verwaltung überarbeitete neue Satzung
zu beschließen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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x |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Schul-, Jugend und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, den Beschluss des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vom 8. November 2018 aufzuheben und die beiliegende Satzung zur Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), die der Sitzungsvorlage Nr. 001/2019 SG vom 04.01.2019 anhängt, zu erlassen.