Betreff
Satzung zur Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
001/2019 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Aufgrund einer Anfrage vom 11. November 2018, ein Kind im Schulkindergarten in der Grundschule Lüchow einzuschulen, wurde festgestellt, dass gemäß § 6 Absatz 4 des Niedersächsischen Schulgesetzes an Grundschulen mit Eingangsstufen kein Schulkindergarten geführt werden darf. Um Rechtssicherheit zu erlangen, ist es erforderlich, den Beschluss des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vom 8. November 2018 aufzuheben und die von der Verwaltung überarbeitete neue Satzung zu beschließen.

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 


Der Schul-, Jugend und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, den Beschluss des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vom 8. November 2018 aufzuheben und die beiliegende Satzung zur Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), die der Sitzungsvorlage Nr. 001/2019 SG vom 04.01.2019 anhängt, zu erlassen.