Betreff
Übertragung einer Teilfläche aus dem Grundstück der GrundschuleTrebel auf die Gemeinde Trebel zur Errichtung einer Kindertagesstätte
Vorlage
007/2019 SG
Aktenzeichen
232002SG:0005
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Gemeinde Trebel plant, auf dem Grundstück der Grundschule Trebel eine Kindertagesstätte zu errichten. Die Umsetzung soll erfolgen, wenn die Gemeinde den Zuschlag dafür erhält. Die Einrichtung soll nach Fertigstellung als Ersatz für den Kinderspielkreis Liepe dienen. Sollte die Gemeinde Trebel den Zuschlag nicht erhalten, wird der Kinderspielkreis Liepe weiterbetrieben.

Die Gemeinde Trebel beantragt die kostenfreie Übertragung der benötigten Fläche. Die genaue Größe kann derzeit nicht genannt werden. Zu beachten ist, dass die Gemeinde Trebel das Grundstück nach der Gebietsreform 1972 kostenlos an die Samtgemeinde übertragen hat.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist das Grundstück der Grundschule Trebel groß genug, um dort eine Kindertagesstätte zu errichten. Eine Übertragung der benötigten Fläche wäre möglich. Berücksichtigt werden muss die angedachte Lage der Kindertagesstätte auf dem Grundstück. Angedacht ist, diese nordöstlich des Schulgebäudes zu errichten.

Bei dieser Variante ist eine Übertragung nur sinnvoll, wenn eine Zuwegung im nördlichen Bereich geschaffen wird. Andernfalls ist die Erschließung des Grundstückes nur über den Schulhof möglich.

Eine andere Möglichkeit ist, mit der Gemeinde einen Erbbaurechtsvertrag abzuschließen. Dadurch sind keine weiteren Erschließungsmaßnahmen erforderlich.

Aus Sicht der Verwaltung erscheint es sinnvoll, einen Grundsatzbeschluss über die Überlassung der Fläche zu fassen. Die Art und Weise der Überlassung sollte zwischen der Verwaltung und der Gemeinde verhandelt werden. Ziel der Überlassung ist die Errichtung und der Betrieb einer Kindertagesstätte.

Möglicherweise anfallende Kosten für Notar und Eintragungen sollte die Gemeinde Trebel übernehmen.  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, der Gemeinde Trebel die für die Errichtung und den Betrieb einer Kindertagesstätte benötigte Fläche kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Dies beinhaltet auch die Übertragung der Fläche auf die Gemeinde Trebel.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Regelung mit der Gemeinde Trebel abzuschließen. Eventuell anfallende Kosten sind von der Gemeinde Trebel zu tragen. Das Ergebnis wird dem Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) bekannt gegeben.