Aufgrund des Zensus sind die Schreibweisen der Straßennamen in den Melderegistern zu prüfen und mit den amtlichen Widmungen abzugleichen. Dabei ist aufgefallen, dass der „Reetzer Weg“ seit 1967 offiziell als „Reetzer Apfelweg“ gewidmet ist.
Die Bewohner sind seitdem im „Reetzer Weg“ gemeldet.
Nun gibt es die Möglichkeit, die Straßenbezeichnung „Reetzer Weg“ beizubehalten oder die Straße in „Reetzer Apfelweg“ umzubenennen.
Nach Befragung der Betroffenen im Reetzer Weg soll der Name „Reetzer Weg“ beibehalten werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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x |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen.
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die Widmung des „Reetzer Apfelweg“ mit Wirkung vom 18. August 1967 in „Reetzer Weg“ abzuändern.