Im Produkt „Park-
und Grünanlagen“ sind im Haushaltsjahr 2018 bei der Stadt Lüchow (Wendland)
192.000,00 € an Aufwendungen und 500,00 € an Erträgen eingeplant.
Die geplanten
Aufwendungen gliedern sich in 100.000,00 € für den Kommunal-Service-Lüchow und
92.000,00 € für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie Abgaben und
Gebühren.
Im Jahr 2018 wurden
durch den Baumkontrolleur der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) teilweise
erhebliche Mängel in den Baumbeständen der Grünanlagen (hauptsächlich
Schützenpark, Ehrenfriedhof und Amtsgarten) festgestellt, weshalb hier ein
dringender Handlungsbedarf für Pflegemaßnahmen (Kroneneinkürzung oder Fällung)
gegeben war. Dies hat Aufwendungen in Höhe von ca. 60.000,00 € verursacht.
Zudem besteht mit
der Firma Lachmann ein Pflegevertrag über die Pflege einiger Grünflächen in der
Stadt Lüchow (Wendland), welches rund 24.000,00 € im Jahr kostet.
Außerdem sind
Kosten für die Wildkrautbekämpfung auf dem Schlossplatz von rund 3.500,00 €
sowie Abgaben und Gebühren von rund 2.100,00 € angefallen.
Zusätzlich sind
Kosten für kleinere Baummaßnahmen, Baumgutachten, Arbeitsmaterialien zur Pflege
des Amtsgartens und Kleidung für das Amtsgartenpersonal von insgesamt rund
10.000,00 € entstanden.
Zurzeit ist noch
ein Betrag von 41,58
€ verfügbar. Es liegen allerdings noch Rechnungen des Kommunal-Service-Lüchow
in Höhe von 4.192,00
€, eine Rechnung vom Maschinenring für die Grüngutannahme von 787,50 €
und eine Rechnung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für die Inanspruchnahme
des Baumkontrolleurs in Höhe von 13.885,47 € zur Begleichung vor.
Die
Mehraufwendungen von insgesamt 18.823,39 € können durch Mehrerträge in Höhe von 4.500,00 €
im Produkt „Park- und Grünanlagen“ (durch Holzverkäufe) sowie 14.500,00 €
Einsparungen im Produkt „Straßen und Wege“ (Sachkonto 421201 Instandhaltung
Straßen) gedeckt werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
210.823,39 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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x |
Nein, ÜPL |
18.823,39 |
€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
421201+342100+348700 |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die überplanmäßige Ausgabe im Produkt „Park- und Grünanlagen“ in Höhe von 18.823,39 € im Haushaltsjahr 2018 zur Verfügung zu stellen. Die überplanmäßige Ausgabe wird durch Mehrerträge im Produkt „Park- und Grünanlagen“ in Höhe von 4.500,00 € sowie durch Einsparungen im Produkt „Straßen und Wege“ (Sachkonto 421201 Instandhaltung Straßen) in Höhe von 14.500,00 € gedeckt.