Betreff
Schaffung eines Durchgangs von der Drawehner Straße zur Wallstraße
Vorlage
014/2019 ST
Aktenzeichen
661202ST:Durchgang zur Wallstraße
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Bei der Erstellung des Bebauungsplanes „Drawehner Straße/Wallstraße“ ist 1997 ein Durchgang von der Drawehner Straße zur Wallstraße geplant worden.

Dieser Durchgang ist bis zum heutigen Tage nicht realisiert worden.

Das Grundstück steht im Eigentum der Stadt Lüchow (Wendland).

 

Im Sommer 2018 ist durch einen Hinweis des Landkreises Lüchow-Dannenberg aufgefallen, dass die bauliche Anlage, welche auf dem geplanten Durchgang steht, sehr baufällig ist.

 

Im Mauerwerk zur Drawehner Straße wachsen zwei Buchen und eine Wand zum Nachbarn musste bereits notdürftig gesichert werden.

 

Nach einer Begutachtung mit einem Architekten muss die bauliche Anlage aufgrund ihres schlechten Zustandes abgerissen werden.

Die Kosten belaufen sich auf ca. 15.000,00 €.

 

Es ist weiterhin zu entscheiden, wie der geplante Durchgang zukünftig genutzt werden soll.

 

Es könnte ein reiner Durchgang belassen werden oder es besteht die Möglichkeit, diesen z. B. mit einer Werbe- oder Plakatwand oder einer schlichten Mauer zu verbauen.

 

Die gewünschte Variante muss dann noch mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.     


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

15.000,00

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

x

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

80.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

INV 19.031

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

x

Ja, Höhe?

Je nach Beschluss

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Gesamtkosten je nach Beschluss. 


Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)

die vorhandene bauliche Anlage auf dem Flurstück 63/6, Flur 9, Gemarkung Lüchow, abzureißen.

 

 

b)

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