Bei der Erstellung des Bebauungsplanes „Drawehner Straße/Wallstraße“ ist 1997 ein Durchgang von der Drawehner Straße zur Wallstraße geplant worden.
Dieser Durchgang ist bis zum heutigen Tage nicht realisiert worden.
Das Grundstück steht im Eigentum der Stadt Lüchow (Wendland).
Im Sommer 2018 ist durch einen Hinweis des Landkreises Lüchow-Dannenberg aufgefallen, dass die bauliche Anlage, welche auf dem geplanten Durchgang steht, sehr baufällig ist.
Im Mauerwerk zur Drawehner Straße wachsen zwei Buchen und eine Wand zum Nachbarn musste bereits notdürftig gesichert werden.
Nach einer Begutachtung mit einem Architekten muss die bauliche Anlage aufgrund ihres schlechten Zustandes abgerissen werden.
Die Kosten belaufen sich auf ca. 15.000,00 €.
Es ist weiterhin zu entscheiden, wie der geplante Durchgang zukünftig genutzt werden soll.
Es könnte ein reiner Durchgang belassen werden oder es besteht die Möglichkeit, diesen z. B. mit einer Werbe- oder Plakatwand oder einer schlichten Mauer zu verbauen.
Die gewünschte Variante muss dann noch mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
15.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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x |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
80.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
INV 19.031 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
x |
Ja, Höhe? |
Je nach Beschluss |
€ |
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Gesamtkosten je nach Beschluss.
Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a) |
die vorhandene bauliche Anlage auf dem Flurstück
63/6, Flur 9, Gemarkung Lüchow, abzureißen. |
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b) |
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