Mit anliegendem Antrag hat die UWG-Fraktion beantragt, festzustellen, dass Bienenhaltung in der Stadt Lüchow (Wendland) sowie deren Ortsteile ortsüblich ist. Der Rat hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2018 beschlossen, sich mit diesem Thema zu befassen.
Mit dieser Feststellung soll in privatrechtlichen bzw. nachbarrechtlichen Streitigkeiten die Position der Imker bzw. der Bienenhalter gestärkt werden.
Aus Sicht der Verwaltung kann ein solcher Beschluss nicht zwingend eine klarstellende Wirkung haben und nicht uneingeschränkt gelten.
Neben dem privaten Recht ist auch das öffentliche Baurecht zu beachten.
Ob auf einem Grundstück im Einzelfall eine Bienenhaltung möglich und zulässig ist, wird auch von der Bebauungsdichte, dem Baugebietstyp und nicht zuletzt der Anzahl der Völker abhängig sein.
Dennoch sollte das Anliegen unterstützt werden und die Bienenhaltung generell für ortsüblich erklärt werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die Stadt Lüchow (Wendland) stellt zur Sicherung der Blütenbestäubung der Kultur- und Nutzpflanzen sowie für die Erhaltung der Artenvielfalt im ökologischen System der Natur für die in der Stadt Lüchow (Wendland) nebst Ortsteilen tätigen Imker generell die Zulässigkeit und Ortsüblichkeit der Bienenhaltung fest.