Im Produkt „Jugend-
und Familieneinrichtungen“ sind bei der Stadt Lüchow (Wendland) in 2018
98.000,00 € an Aufwendungen eingeplant.
Diese Aufwendungen
gliedern sich in 74.000,00 € für den Kommunal-Service Lüchow, 2.500,00 € für
den Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände, 20.000,00 € für die
Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens und 1.500,00 € als Zuschüsse
an Vereine.
In dem Jahr 2018
wurden für den Kommunal-Service Lüchow 82.000,00 € für die Unterhaltung der
Spielplatzgrundstücke, Kontrollen und Reparaturen der Spielplatzgeräte und für
die Unterhaltung des Dirtparks sowie der Skateranlage ausgegeben.
Für die Unterhaltung
der Spielplatzgeräte und Bänke sowie für Sand für die Spielplätze wurden
zusätzlich rund 12.500,00 € ausgegeben. Außerdem wurden für die jährliche
Hauptuntersuchung der Spielplatzgeräte rund 1.600,00 € fällig und 1.500,00 €
wurden an den TC Lüchow als Unterhaltungsaufwand für den Mehrzweckplatz auf dem
Lietzmann-Platz gezahlt.
Aktuell steht noch
ein Betrag in Höhe von 164,23 € zur Verfügung.
Es liegen aber noch
Rechnungen vom Kommunal-Service Lüchow in Höhe von 3.699,69 € vor, sodass
Mehraufwendungen von 3.535,46 € entstanden sind.
Die Mehraufwendungen können durch Mehreinnahmen im Produkt „Jugend- und Familieneinrichtungen“ in Höhe von 952,00 € sowie durch Einsparungen in Höhe von 3.000,00 € im Produkt „Straßen und Wege“ (Sachkonto 4291001KSL) gedeckt werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
|
Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
101.535,46 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
||||
x |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
98.000,00 |
€ |
|
|
Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
4291001 |
||
|
Nein; |
|||
|
Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
|||
|
Nein |
|||
|
|
Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
|
|
|
|
Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
|
Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
|||
|
Ja |
||
x |
Nein, ÜPL |
3.535,46 |
€ |
|
Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
4291001 KSL |
|
|
Erwartete Mindereinnahme: |
|
€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
|||||
x |
Nein |
|
Ja, Höhe? |
|
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
|||||||
|
Nein |
||||||
|
Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
|
Höhe: |
|
€ |
||
|
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
|
Nein |
|
Ja |
||
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die überplanmäßige Ausgabe im Produkt „Jugend- und Familieneinrichtungen“ in Höhe von 3.535,46 € für das Jahr 2018 zu genehmigen. Die überplanmäßige Ausgabe kann durch Mehrerträge im Produkt „Jugend- und Familieneinrichtungen“ in Höhe von 952,00 € sowie durch Einsparungen in Höhe von 3.000,00 € im Produkt „Straßen und Wege“ (Sachkonto 4291001 KSL) gedeckt werden.