Betreff
134. Änderung des Flächennutzungsplanes "Naulitzer Wiesen" - Aufstellungsbeschluss
Vorlage
019/2019 SG
Aktenzeichen
612009SG:134. Änderung
Art
Sitzungsvorlage SG

Es liegt ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vor. Die Änderung ist nötig, um die Errichtung eines sozialökologischen Zentrums zu ermöglichen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 4/1 und 7 (jeweils teilweise), Flur 24, Gemarkung Lüchow. Die Stadt Lüchow (Wendland) unterstützt diesen Antrag und stellt parallel einen Bebauungsplan auf.

 

Der Städteplaner wird direkt vom Antragssteller beauftragt und vergütet.

   


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Die Kosten der Flächennutzungsplanänderung werden vom Antragssteller getragen.

 


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, den Flächennutzungsplan in der Stadt Lüchow (Wendland) zu ändern und das Gebiet als Sonderbaufläche (S) auszuweisen.