Es liegt ein Antrag
auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vor.
Die Änderung ist nötig, um die Errichtung eines sozialökologischen Zentrums zu
ermöglichen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 4/1 und 7 (jeweils
teilweise), Flur 24, Gemarkung Lüchow. Die Stadt Lüchow (Wendland) unterstützt
diesen Antrag und stellt parallel einen Bebauungsplan auf.
Der Städteplaner
wird direkt vom Antragssteller beauftragt und vergütet.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
x |
Nein |
|
Ja, weitere Ausführungen |
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Die Kosten der
Flächennutzungsplanänderung werden vom Antragssteller getragen.
Der Bau- und
Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, den Flächennutzungsplan in der Stadt Lüchow (Wendland) zu ändern und das Gebiet als Sonderbaufläche (S) auszuweisen.