Betreff
135. Änderung des Flächennutzungsplanes "Grundschule Küsten" - Aufstellungsbeschluss
Vorlage
020/2019 SG
Aktenzeichen
612009SG:135. Änderung
Art
Sitzungsvorlage SG

Es liegt ein Antrag der Gemeinde Küsten auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Sportplatzes in der Gemeinde Küsten vor. Die Änderung ist nötig, um den Neubau eines Schulgebäudes im Norden von Küsten, zwischen der bestehenden Bebauung und dem Sportplatz östlich der Kreisstraße 31, zu ermöglichen. Derzeit ist im Flächennutzungsplan eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ dargestellt, sodass der Schulneubau nicht errichtet werden kann. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flurstücke 301/2 und 302, Flur 2, Gemarkung Küsten. Die Gemeinde Küsten stellt parallel einen Bebauungsplan auf. Da der Bau der Grundschule eine Aufgabe der Samtgemeinde ist, hat diese die Kosten der Flächennutzungsplanänderung zu tragen.

 

Neben dem Antrag der Gemeinde Küsten hat ein privater Anlieger ebenfalls den Wunsch auf Änderung des Flächennutzungsplanes geäußert. Dieser möchte auf den im anliegenden Plan gekennzeichneten Flächen Wohnhäuser, einen Tennisplatz sowie eventuell ein Bürgerhaus errichten. Die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des privaten Anliegers umfasst die Flurstücke 303/17, 303/18, 303/19, 329/20, 329/24 und 329/22 tlw., Flur 2, Gemarkung Küsten.


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Je nach Beschlusslage.

 

Gesamtkosten der Maßnahme (SG-Anteil) im Haushaltsjahr:

4.500,00

                                                                                                           

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

x

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

30.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

51.1.1/4291000

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

X

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Die Honorarrechnung/der Kostenvoranschlag beläuft sich insgesamt auf 9.400,00 € (SG-Anteil 4.500,00 €, Anteil des Privaten 4.900,00 €).

 


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die 135. Änderung des Flächennutzungsplanes „Grundschule Küsten“ aufzustellen. Der Geltungsbereich der 135. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) umfasst die Flurstücke _________________, Flur 2, Gemarkung Küsten.