Die
Gemeinden haben gemäß § 128 Absatz 1 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) für jedes Haushaltsjahr einen
Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz,
Anhang und Rechenschaftsbericht - nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung aufzustellen.
Der
Jahresabschluss der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zum 31. Dezember 2013 ist
neben dem Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes Lüneburg - Außenstelle
Lüchow - einschließlich der Stellungnahme zum Prüfungsbericht dieser
Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Die
Ergebnisrechnung schließt für das Haushaltsjahr 2013 im ordentlichen Ergebnis
mit einem Überschuss von 179.055,53 € und im außerordentlichen Ergebnis mit
einem Fehlbetrag in Höhe von 207.651,49 € ab. Das ordentliche Ergebnis liegt
trotz u. a. der höherer Personalkosten, Abschreibungen und Entschuldungsumlage
insbesondere aufgrund der Mehrerträge aus Kostenerstattungen, der Vermietung
und Verpachtung sowie der Auflösung von Sonderposten über den Erwartungen. Das
außerordentliche Ergebnis fällt trotz der Erträge aus
der Ausbuchung von Investitionszuwendungen im Zuge eines Fahrzeugverkaufes im
Wesentlichen aufgrund der Kosten für Abstufung der
Gemeindeverbindungsstraßen und vergeblichen Planungskosten für die Sanierung
der Grundschule in Clenze schlechter aus als erwartet.
Zu
Budgetüberschreitungen kam es in 2013 bei folgenden zahlungswirksamen Budgets:
Produkt |
Bezeichnung |
Überschreitung € |
Noch zu genehmigen € |
11.1.1 |
Gemeindeorgane |
6.232,51 |
6.232,51 |
11.1.7 |
Kasse |
178,88 |
178,88 |
12.2.1 |
Allgemeine Sicherheit und Ordnung |
2.008,65 |
2.008,65 |
28.1.1 |
Heimatpflege, Kulturangelegenheiten |
2.003,50 |
2.003,50 |
36.5.1 |
Kindertagesstätten |
65.053,50 |
18.549,09 |
36.6.1 |
Offene Jugendarbeit |
4.914,35 |
4.914,35 |
57.1.1 |
Regionalentwicklungsprozesse |
7.496,02 |
3.057,95 |
|
Personal |
764.070,04 |
264.267,04 |
Die
Mehraufwendungen der zahlungswirksamen Budgets „Kasse“, “Allgemeine Sicherheit
und Ordnung“ und „Regionalentwicklungsprozesse“ können vollständig durch
Mehrerträge gedeckt werden. In den übrigen Budgets mit Mittelüberschreitung
konnten zum Teil auch Mehrerträge erzielt werden, diese reichen aber zur
Deckung nicht aus. Durch Ratsbeschluss sind für Budgets, in denen die Mittel
überschritten wurden, noch nachträglich die in der Spalte „noch zu genehmigen“
genannten Beträge überplanmäßig zu genehmigen. Gemäß § 117 Absatz 5 NKomVG
müssen Budgetüberschreitungen, die aus Zuführungen zu Pensions- und
Beihilferückstellungen (2013 = 500.440,00 €) resultieren, nicht durch
Ratsbeschluss genehmigt werden.
Bei den
zahlungsunwirksamen Budgets (Abschreibungen und Aufwendungen aus
innerbetrieblicher Leistungsverrechnung) traten folgende Überschreitungen ein:
Produkt |
Bezeichnung |
Überschreitung € |
Noch zu genehmigen € |
11.1.5 |
Einrichtung f. d. gesamte Ver- waltung |
6.063,10 |
0,00 |
11.1.6 |
Finanzverwaltung |
2.776,41 |
0,00 |
11.1.7 |
Kasse |
453,14 |
0,00 |
11.1.8 |
Immobilienmanagement |
59.564,50 |
3.184,28 |
12.2.1 |
Allgemeine Sicherheit und Ordnung |
124,90 |
106,90 |
12.2.4 |
Meldewesen |
247,00 |
0,00 |
12.6.1 |
Brandschutz |
107.717,32 |
52.975,38 |
21.1.1 |
Grundschulen |
205.864,05 |
183.147,18 |
28.1.1 |
Heimatpflege und Kultur |
835,37 |
501,48 |
36.5.1 |
Kindertagesstätten |
9.590,59 |
7.951,67 |
36.6.1 |
Offene Jugendarbeit |
22.103,66 |
20.802,40 |
42.4.1 |
Bäder |
934,72 |
0,00 |
54.1.1 |
Straßen und Wege |
22.429,44 |
0,00 |
57.1.1 |
Regionalentwicklungsprozesse |
21.502,20 |
0,00 |
61.1.1 |
Allgemeine Finanzwirtschaft |
639,19 |
0,00 |
Die Abweichungen
der nicht zahlungswirksamen Budgets resultieren im Wesentlichen aus
Fehleinschätzung hinsichtlich der Abschreibungen und der Verrechnung von
innerbetrieblichen Leistungen im Rahmen der Planerstellung. Da entsprechend §
117 Absatz NKomVG lediglich Überschreitungen bei den Abschreibungen von einer
Genehmigung durch den Samtgemeinderat befreit sind, hat der Rat die
vorgenannten Mehraufwendungen aus der Verrechnung der innerbetrieblichen
Leistungen noch nachträglich zu genehmigen.
Der Finanzmittelbedarf
aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 1.005.994,40 € konnte zu 43,6 % durch
Investitionszuschüsse, Beiträge und Veräußerung von Sachvermögen gedeckt
werden. Die verbleibende Unterdeckung aus der Investitionstätigkeit sowie der
Finanzbedarf aus den Darlehenstilgungen wurden nur zum Teil durch den
Finanzierungsmittelüberhang aus der laufenden Verwaltungstätigkeit finanziert.
Es verbleibt ein Finanzmittelunterdeckung von 205.041,57 € Die geplante
Kreditaufnahme für Investitionen in Höhe von 5.219.100,00 € ist nicht erfolgt.
Unter Berücksichtigung des negativen Saldos aus haushaltsunwirksamen Vorgängen
– verursacht durch die Tilgung von Liquiditätskrediten – verschlechtert sich
die Liquidität am Jahresende. Zum 31. Dezember 2013 weist die Samtgemeinde
einen negativen Bestand an Zahlungsmitteln in Höhe von 7.478.937,59 € aus.
Für
die Investitionen lagen Haushaltsermächtigungen aus dem laufenden und dem
Vorjahr vor.
Die
Bilanz der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) schließt für das Haushaltsjahr 2013
mit einer Bilanzsumme über 47.510.789,37 € ab. Auf der Aktivseite wird
insbesondere das Anlagevermögen im Gesamtwert von 28.402.178,16 € ausgewiesen.
Trotz der Investitionen (u. a. Straßenbaumaßnahmen Jabel-Satemin-Güstritz und Bösel-Woltersdorf)
sinkt das Sachvermögen aufgrund der zu verrechnenden Abschreibungen und
Anlagenabgänge. Durch den für den Grundstückskauf in Schreyahn erhaltenen
Zuschuss sowie die Berichtigung der Eröffnungsbilanz hinsichtlich der
Rückstellungen ergibt sich per Saldo ein Rückgang im Reinvermögen.
Rückstellungen wurden insbesondere für Verpflichtungen aus Pensionszusagen und
Altersteilzeitvereinbarungen sowie geleistete Mehrarbeitsstunden gebildet.
Der Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2013 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises
Lüneburg - Außenstelle Lüchow - im Zeitraum von Januar bis Februar 2019
geprüft. Mit Datum vom 4. Februar 2019 wurde ein Bestätigungsvermerk erteilt.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
x |
Nein |
|
Ja, weitere Ausführungen |
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
die
Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte
zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:
Produkt |
Bezeichnung |
€ |
11.1.1 |
Gemeindeorgane |
6.232,51 |
11.1.7 |
Kasse |
178,88 |
12.2.1 |
Allgemeine Sicherheit und Ordnung |
2.008,65 |
28.1.1 |
Heimatpflege, Kulturangelegenheiten |
2.003,50 |
36.5.1 |
Kindertagesstätten |
18.549,09 |
36.6.1 |
Offene Jugendarbeit |
4.914,35 |
57.1.1 |
Regionalentwicklungsprozesse |
3.057,95 |
Personal |
264.267,04 |
b)
die
Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte nicht
zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:
Produkt |
Bezeichnung |
€ |
11.1.8 |
Immobilienmanagement |
3.184,28 |
12.2.1 |
Allgemeine Sicherheit und Ordnung |
106,90 |
12.6.1 |
Brandschutz |
52.975,38 |
21.1.1 |
Grundschulen |
183.147,18 |
28.1.1 |
Heimatpflege und Kultur |
501,48 |
36.5.1 |
Kindertagesstätten |
7.951,67 |
36.6.1 |
Offene Jugendarbeit |
20.802,40 |
c)
den vom
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2013 festzustellen,
d)
die
Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters zum Prüfungsbericht 2013 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,
e)
mit dem
für 2013 ausgewiesenen Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis über 179.055,53
€ den Sollfehlbetrag aus dem kameralen Abschluss zu vermindern,
f)
den
Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 207.651,49 € auf neue
Rechnung vorzutragen und
g)
dem
Samtgemeindebürgermeister gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2013
Entlastung zu erteilen.