Der Bebauungsplan „Dickstätte Nord“ ist am 1. November 1994 in Kraft getreten. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes wurden Flächen von der Stadt Lüchow (Wendland) angekauft.
Mit einem Grundbesitzer wurde seinerzeit keine Einigung erzielt. Daraufhin wurden die Flächen als öffentliche Grünanlagen/Teich im Bebauungsplan festgesetzt.
Das hat zur Folge, dass der jeweilige Eigentümer die Flächen für jedermann zugänglich halten muss. Eine Einfriedung oder Bebauung ist unzulässig.
Die Anlage der Flächen ist durch Initiative und private Mittel durch den damaligen und den jetzigen Eigentümer bereits vor Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt.
Eine Nutzung der Flächen zu den ursprünglich vorgesehenen und genehmigten Zwecken ist durch die Festsetzungen nicht mehr möglich.
Aufgrund der Festsetzung „Öffentliche Grünfläche“ sollten sich diese Flächen grundsätzlich im Eigentum der Stadt befinden.
Nachdem der damalige Eigentümer vor etwa drei Jahren verstorben ist, hat der jetzige Eigentümer die Flächen erworben.
Der derzeitige Eigentümer hat der Stadt angeboten, die Grundstücke für einen Preis von 0,50 €/m² zu veräußern.
Hintergrund ist, dass diese Flächen von der öffentlichen Straßenreinigung erfasst sind und aufgrund der Umstellung der Straßenreinigung die Straßenreinigungsgebühren nunmehr 486,05 € betragen.
Aus Sicht der Verwaltung sollten diese Flächen aufgrund der Festsetzungen im Bebauungsplan erworben werden.
Die Gesamtfläche beträgt 19.450 m². Daraus ergibt sich ein Gesamtkaufpreis von 9.725,00 €. Hinzu kommen die Kosten für Notar und Grundbucheintragung sowie die Grunderwerbssteuer.
Für den Kauf ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich. Diese Ausgabe kann durch die Erlöse aus der Veräußerung der Wohnblöcke in der Seerauer Straße und Tarmitzer Straße gedeckt werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
10.500,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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X |
Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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X |
Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
11.1.8 |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
Grundstücksverkäufe |
Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
X |
Ja, Höhe? |
500,00 |
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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X |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Flurstücke 53, 54, 55 und 57, Flur 3, Gemarkung Lüchow (Gewerbegebiet „Dickstätte Nord“), zu einem Preis von 0,50 €/m² von Herrn Matern zu erwerben. Der Gesamtkaufpreis beträgt 9.725,00 €.