Betreff
Ankauf von festgesetzten Ausgleichsflächen im Gewerbegebiet "Dickstätte Nord" (Gemarkung Lüchow, Flur 3, Flurstücke 53, 54, 55 und 57)
Vorlage
028/2019 ST
Aktenzeichen
232001ST:0032
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Der Bebauungsplan „Dickstätte Nord“ ist am 1. November 1994 in Kraft getreten. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes wurden Flächen von der Stadt Lüchow (Wendland) angekauft.

 

Mit einem Grundbesitzer wurde seinerzeit keine Einigung erzielt. Daraufhin wurden die Flächen als öffentliche Grünanlagen/Teich im Bebauungsplan festgesetzt.

Das hat zur Folge, dass der jeweilige Eigentümer die Flächen für jedermann zugänglich halten muss. Eine Einfriedung oder Bebauung ist unzulässig.

 

Die Anlage der Flächen ist durch Initiative und private Mittel durch den damaligen und den jetzigen Eigentümer bereits vor Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt.

 

Eine Nutzung der Flächen zu den ursprünglich vorgesehenen und genehmigten Zwecken ist durch die Festsetzungen nicht mehr möglich.

 

Aufgrund der Festsetzung „Öffentliche Grünfläche“ sollten sich diese Flächen grundsätzlich im Eigentum der Stadt befinden.

 

Nachdem der damalige Eigentümer vor etwa drei Jahren verstorben ist, hat der jetzige Eigentümer die Flächen erworben.

Der derzeitige Eigentümer hat der Stadt angeboten, die Grundstücke für einen Preis von 0,50 €/m² zu veräußern.

Hintergrund ist, dass diese Flächen von der öffentlichen Straßenreinigung erfasst sind und aufgrund der Umstellung der Straßenreinigung die Straßenreinigungsgebühren nunmehr 486,05 € betragen.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollten diese Flächen aufgrund der Festsetzungen im Bebauungsplan erworben werden.

 

Die Gesamtfläche beträgt 19.450 m². Daraus ergibt sich ein Gesamtkaufpreis von 9.725,00 €. Hinzu kommen die Kosten für Notar und Grundbucheintragung sowie die Grunderwerbssteuer.

 

Für den Kauf ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich. Diese Ausgabe kann durch die Erlöse aus der Veräußerung der Wohnblöcke in der Seerauer Straße und Tarmitzer Straße gedeckt werden.

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

10.500,00

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

X

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

X

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

11.1.8

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

Grundstücksverkäufe

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

X

Ja, Höhe?

500,00

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

X

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 


Der Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Flurstücke 53, 54, 55 und 57, Flur 3, Gemarkung Lüchow (Gewerbegebiet „Dickstätte Nord“), zu einem Preis von 0,50 €/m² von Herrn Matern zu erwerben. Der Gesamtkaufpreis beträgt 9.725,00 €.