Der Ortsvertrauensmann für den Ortsteil Ranzau hat beantragt, die Straßenbeleuchtung im Ortsteil Ranzau um drei Lichtpunkte zu erweitern.
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An der Bushütte, Ortseingang von Ranzau. Hier beträgt der Abstand zur ersten Straßenlampe ca. 50 Meter. Ein neuer
Lichtpunkt soll den Weg und die Bushütte besser/überhaupt ausleuchten. Kosten für die Errichtung sind ca. 2.160,00 €. Alternativ könnte eine Solarleuchte gestellt werden. Hierfür würden Kosten in Höhe von rund 2.700,00 €
entstehen. |
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Zwei weitere Lichtpunkte sollen an dem Wirtschaftsweg Richtung Hausnummer
3 A errichtet werden. Bei einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass ein Lichtpunkt
ausreichend ist. Die Kosten für diesen Lichtpunkt würden ca. 5.000,00 € sein. Der hohe Kostenunterschied zu dem an der Bushütte ist durch die Länge des
Straßenbeleuchtungskabels sowie des Leitungsgrabens erklärt. Alternativ könnten hier Solarleuchten aufgestellt werden. Die Kosten für eine Solarleuchte würden auch hier
rund 2.700,00 € betragen. |
Zu bedenken ist bei der Entscheidung, dass die Solarleuchten einen anderen Leuchtrhythmus haben.
Der Akku wird tagsüber aufgeladen. Bei Einbruch der Dämmerung wird das LED-Lichtmodul automatisch aktiviert. Die Lichtleistung ist allerdings aufgrund der vorhandenen Sonneneinstrahlung am jeweiligen Standort begrenzt.
Eine Garantiezeit kann auf fünf Jahre verlängert werden.
Bei der Mastaufsatzleuchte beträgt die Garantiezeit zehn Jahre. Die Leuchtzeiten der neuen Lichtpunkte können an das Beleuchtungsbild des Ortes angepasst werden.
Für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung sind im Haushaltsjahr 2019 keine Haushaltsmittel eingeplant.
Es könnten Mittel aus der INVEST-Nr. 19.035 „Sanierung der Stromschaltstellen“ in Höhe der tatsächlichen Kosten umgewidmet werden. Mit der für 2019 angesetzten Investitionssumme würde die Maßnahme „Sanierung der Stromschaltstellen“ ohnehin nicht abgeschlossen werden.
Hierfür müssen zum Haushaltsjahr 2020 weitere Gelder eingeplant werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Finanzielle Auswirkungen je nach Beschluss.
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
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€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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x |
Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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x |
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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x |
Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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x |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Anteilige Umwidmung aus der INVEST-Nr. 19.035 in Höhe des tatsächlichen Aufwandes. Sanierung der Stromschaltstellen erfolgt in Teilbereichen.
Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a) |
die Straßenbeleuchtung in Ranzau nicht zu erweitern. |
ODER |
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b) |
die Straßenbeleuchtung in Ranzau um zwei Lichtpunkte
mit Solarleuchten/Mastaufsatzleuchten zu erweitern und gleichzeitig die Umwidmung
der Haushaltsmittel in der tatsächlichen Höhe der Kosten. |