Ein in Lüchow
(Wendland) ansässiger Gewerbebetrieb hat einen Antrag auf Änderung des
Bebauungsplanes „Dickstätte Nord“ gestellt. Ziel der Änderung ist, die Grundflächenzahl
(GRZ) von 0,6 auf zukünftig 0,8 zu erhöhen. Der Geltungsbereich der Änderung
umfasst die Flurstücke 60/5, 60/6 und 60/2 teilweise, Flur 3, Gemarkung Lüchow.
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 4. April 2018 die Aufstellung des
Bebauungsplanes einstimmig beschlossen.
Der Entwurf des
Bebauungsplanes „Dickstätte Nord - 5. Änderung“ hat in der Zeit vom 17. Januar
2019 bis 18. Februar 2019 einschließlich öffentlich ausgelegen. Aus der
Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Zur öffentlichen
Auslegung sind parallel die Träger öffentlicher Belange beteiligt worden. Im
Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind Stellungnahmen vom Landkreis
Lüchow-Dannenberg und der Avacon Netz GmbH eingegangen.
Über die
Stellungnahmen ist, wie in den Anlagen dargestellt, zu entscheiden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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x |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Ausschuss für
Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem
Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über
die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage Nr.
042/20149 ST vom 11.04.2019 beigefügt sind, dargestellt, entschieden und
b) der Bebauungsplan
„Dickstätte Nord - 5. Änderung“ wird als Satzung mit der Begründung
beschlossen.