Betreff
Umwidmung von Haushaltsmitteln zur Beschaffung von Defibrillatoren
Vorlage
045/2019 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die Dorfgemeinschaften der Stadt Lüchow (Wendland) erhalten gemäß der Beschlüsse des Verwaltungsausschusses vom 9. Mai 2016 und 18. Juni 2018 jährlich zweckfreie Zuwendungen zur Pflege der Dorfgemeinschaften. In Anlehnung an die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Lüchow (Wendland) ist die Verwendung des Zuschusses gemäß § 14 der vorgenannten Richtlinie in Form eines Verwendungsnachweises nachzuweisen.

 

Bei Prüfung dieser Verwendungsnachweise ist festgestellt worden, dass für die Dorfgemeinschaften Rehbeck (1 Defibrillator = 1.611,30 €), Künsche (2 Defibrillatoren = 1.611,30 €/1.496,50 €) und Seerau in der Lucie (1 Defibrillator = 1.611,30 €) insgesamt vier Defibrillatoren zum Gesamtpreis von 6.333,40 € angeschafft wurden. Die Dorfgemeinschaft Grabow hatte Ansparungen zur Beschaffung eines Defibrillators geplant.

Investive Beschaffungen sind jedoch nicht zulässig. Auszahlungen für Investitionen müssen im Stadthaushalt auch als Investition veranschlagt sein.

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lüchow (Wendland) hat nunmehr in seiner Sitzung am 29. April 2019 beschlossen, dass die investive Beschaffung von Defibrillatoren für die Dorfgemeinschaften Seerau in der Lucie, Künsche, Rehbeck und die Anschaffung für Grabow aus dem Budget Wirtschaftswegebau, Kostenstelle 630001, Kostenträger 555101, INV.-Nr. 18.027, getätigt wird. (Somit erhöht sich der bisher geplante Betrag von 6.330,40 € zur Umwidmung entsprechend der Kosten für die Anschaffung des Defibrillators für die Dorfgemeinschaft Grabow.)

    


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

7.900,00

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

X

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

X

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

siehe Erläuterungen

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

X

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

X

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Umwidmung von Haushaltsmitteln aus dem Budget Wirtschaftswegebau (in Absprache mit Abteilung 6), Kostenstelle 630001, Kostenträger 555101, INV.-Nr. 18.027)

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, von den im Haushaltsjahr 2018 eingeplanten und in das Haushaltsjahr 2019 übertragenen investiven Mitteln für den Wirtschaftswegebau (Kostenstelle 630001, Kostenträger 555101, INV.-Nr. 18.027) 7.900,00 € zur Finanzierung der Defibrillatoren für die Dorfgemeinschaften Seerau in der Lucie, Künsche, Rehbeck und Grabow umzuwidmen.