Betreff
Einführung von Parkvergünstigungen für Elektrofahrzeuge
Vorlage
045/2019 SG
Aktenzeichen
327217ST:Elektroautos
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Stadt Lüchow (Wendland) hat bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) die Einführung von Parkvergünstigungen für Elektrofahrzeuge beantragt.

Anlass dafür war eine Anregung eines Einwohners.

Solche Parkvergünstigungen wären in der Parkgebührenordnung festzulegen.

Dies ist eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises und liegt daher in der Zuständigkeit der Samtgemeinde.

Rechtsgrundlage für solche Vergünstigungen ist das „Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz - EmoG)“ vom 5. Juni 2015.

Danach sind u. a. Bevorrechtigungen möglich für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen sowie im Hinblick auf das Erheben von Gebühren für das Parken auf den öffentlichen Straßen oder Wegen.

Konkret wäre denkbar, in den Bereichen der Stadt Lüchow (Wendland), in denen das Parken gebührenpflichtig ist, E-Fahrzeuge von der Gebührenpflicht zu befreien.

Sofern dem Antrag der Stadt im Grundsatz gefolgt wird, würde die Verwaltung eine Änderung der Parkgebührenordnung vorbereiten und den Gremien zur Beschlussfassung vorlegen.

Im Einzelnen sollte auch festgelegt werden, in welchen Bereichen die Vergünstigungen gewährt werden sollen. 


Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

Bekanntmachungskosten für die Änderung der Parkgebührenordnung

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

x

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

Nein;

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

Nein

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung der Parkgebührenordnung zu erarbeiten, um in folgenden Bereichen der Stadt Lüchow (Wendland) Befreiungen von der Parkgebührenpflicht für Elektrofahrzeuge einzuführen:

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