Betreff
3. Satzungsänderung zur "Satzung über die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)"
Vorlage
049/2019 SG
Aktenzeichen
371210.2:Aufwandsentschädigungen/Ortsbrandmeister und Funktioner
Art
Sitzungsvorlage SG

Neben dem Gemeindebrandmeister, den Bereichsbrandmeistern und den Ortsbrandmeistern kümmern sich weitere Mitglieder der Feuerwehren um verschiedene Belange innerhalb der Feuerwehr und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung.

 

Nach der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) kann der Gemeindebrandmeister bei Bedarf weitere Funktionen einrichten.

 

Ein Mitglied von der Feuerwehr Lüchow kümmert sich seit Jahren um alles, was mit Funk, Funkmeldeempfänger u. Ä. zu tun hat. Daher wurde in der Sitzung der Ortsbrandmeister am 13. Mai 2019 die Funktion eines Funkwartes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) eingerichtet.

Auch diesem Funktionär soll eine Aufwandsentschädigung gewährt werden.

 

Daher ist die „Satzung über die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)“ zu ergänzen.

Der Funkbeauftragte soll eine monatliche Entschädigung von 25,00 € erhalten.

   


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

300,00

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

x

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

58.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

12.6.1/4421000

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

x

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

 


Der Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), die der Sitzungsvorlage Nr. 049/2019 SG vom 24.10.2019 als Anlage beigefügt ist.