Neben dem
Gemeindebrandmeister, den Bereichsbrandmeistern und den Ortsbrandmeistern kümmern
sich weitere Mitglieder der Feuerwehren um verschiedene Belange innerhalb der
Feuerwehr und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung.
Nach der Satzung
für die Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) kann der
Gemeindebrandmeister bei Bedarf weitere Funktionen einrichten.
Ein Mitglied von
der Feuerwehr Lüchow kümmert sich seit Jahren um alles, was mit Funk,
Funkmeldeempfänger u. Ä. zu tun hat. Daher wurde in der Sitzung der
Ortsbrandmeister am 13. Mai 2019 die Funktion eines Funkwartes der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) eingerichtet.
Auch diesem
Funktionär soll eine Aufwandsentschädigung gewährt werden.
Daher ist die
„Satzung über die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in
der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)“ zu ergänzen.
Der Funkbeauftragte
soll eine monatliche Entschädigung von 25,00 € erhalten.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
300,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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x |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
58.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
12.6.1/4421000 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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x |
Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Der
Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem
Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die 3. Satzung zur Änderung der
Satzung über die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in
der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), die der Sitzungsvorlage Nr. 049/2019 SG vom
24.10.2019 als Anlage beigefügt ist.