Die Grundschule
Lemgow hat für das Haushaltsjahr 2019 ein Gartengerätehaus für Spielgeräte in
Höhe von 4.500,00 € angemeldet. Der Samtgemeindeausschuss hat am 23. November
2018 angeregt, zu prüfen, ob die vorhandene Garage bei der Grundschule Lemgow
für den Zweck nutzbar sei und dieses dem Rat empfohlen. Der Rat hat am 29.
November 2019 hierüber einen Beschluss gefasst.
Nach Rücksprache
mit der Schulleitung Frau Volkmann erklärte diese, dass sich die Garage auf der
anderen Straßenseite der Grundschule Lemgow befindet. Das Überqueren der Straße
stellt für die Kinder eine zu große Gefahr da, sodass von dieser Möglichkeit
aus Verwaltungssicht abgeraten wird.
Des Weiteren wurde
vorgeschlagen, ob evtl. eine Kooperation mit der Berufsbildenden Schule (BBS)
eingegangen werden könnte, um die Maßnahme etwas kostengünstiger umzusetzen.
Nach Rücksprache mit der BBS - Abteilung Holztechnik - wäre eine Kooperation
grundsätzlich möglich, allerdings müssten dann die Schüler der BBS - Abteilung
Holztechnik - von Lüchow (Wendland) zur Grundschule Lemgow hingebracht und
wieder abgeholt werden.
Des Weiteren würden
Verwaltungskosten anfallen. Abteilung 3 Liegenschaftsmanagement müsste für die
Maßnahme Abteilung 4 zuarbeiten. Für die Anlage müssen Bauzeichnungen und
statische Berechnungen durchgeführt werden. Die Betreuung der Maßnahme müsste
dann auch von Abteilung 3 übernommen werden.
Da der Ansatz des
Samtgemeindeausschusses war, die Maßnahme kostengünstiger umzusetzen, wird
seitens der Verwaltung auch von der Kooperation mit der BBS - Abteilung
Holztechnik - abgeraten.
Die Verwaltung schlägt vor, den Sperrvermerk für das Gartengerätehaus in Höhe von 4.500,00 € für die Grundschule Lemgow aufzuheben und den Auftrag an eine externe Firma zu vergeben.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
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€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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x |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
4.500,00 € |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
INV19.049 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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x |
Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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x |
Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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x |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, den Sperrvermerk für das Gartengerätehaus in Höhe von 4.500,00 € für die Grundschule Lemgow aufzuheben.