Betreff
Aufhebung des Sperrvermerks für das Gartengerätehaus für die Grundschule Lemgow
Vorlage
054/2019 SG
Aktenzeichen
400400SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Grundschule Lemgow hat für das Haushaltsjahr 2019 ein Gartengerätehaus für Spielgeräte in Höhe von 4.500,00 € angemeldet. Der Samtgemeindeausschuss hat am 23. November 2018 angeregt, zu prüfen, ob die vorhandene Garage bei der Grundschule Lemgow für den Zweck nutzbar sei und dieses dem Rat empfohlen. Der Rat hat am 29. November 2019 hierüber einen Beschluss gefasst.

Nach Rücksprache mit der Schulleitung Frau Volkmann erklärte diese, dass sich die Garage auf der anderen Straßenseite der Grundschule Lemgow befindet. Das Überqueren der Straße stellt für die Kinder eine zu große Gefahr da, sodass von dieser Möglichkeit aus Verwaltungssicht abgeraten wird.

Des Weiteren wurde vorgeschlagen, ob evtl. eine Kooperation mit der Berufsbildenden Schule (BBS) eingegangen werden könnte, um die Maßnahme etwas kostengünstiger umzusetzen. Nach Rücksprache mit der BBS - Abteilung Holztechnik - wäre eine Kooperation grundsätzlich möglich, allerdings müssten dann die Schüler der BBS - Abteilung Holztechnik - von Lüchow (Wendland) zur Grundschule Lemgow hingebracht und wieder abgeholt werden.

Des Weiteren würden Verwaltungskosten anfallen. Abteilung 3 Liegenschaftsmanagement müsste für die Maßnahme Abteilung 4 zuarbeiten. Für die Anlage müssen Bauzeichnungen und statische Berechnungen durchgeführt werden. Die Betreuung der Maßnahme müsste dann auch von Abteilung 3 übernommen werden.

 

Da der Ansatz des Samtgemeindeausschusses war, die Maßnahme kostengünstiger umzusetzen, wird seitens der Verwaltung auch von der Kooperation mit der BBS - Abteilung Holztechnik - abgeraten.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Sperrvermerk für das Gartengerätehaus in Höhe von 4.500,00 € für die Grundschule Lemgow aufzuheben und den Auftrag an eine externe Firma zu vergeben.  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

 

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

x

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

4.500,00 €

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

   INV19.049

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

x

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

x

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

x

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

 


Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, den Sperrvermerk für das Gartengerätehaus in Höhe von 4.500,00 € für die Grundschule Lemgow aufzuheben.