Das Gemeinschaftshaus in Bösel wird seit Jahrzehnten von der Feuerwehr und dem TSV Bösel gemeinsam genutzt. Bis 1995 wurden Grundstück und Gebäude von der Samtgemeinde bewirtschaftet. Der TSV Bösel hat bis dahin einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 900,00 DM an die Samtgemeinde gezahlt.
Grundstück und Gebäude befinden sich im Eigentum der Stadt Lüchow (Wendland).
Ab 1995 wurden Grundstück und Gebäude dem TSV Bösel überlassen und die Samtgemeinde hat einen jährlichen Zuschuss für die Nutzung des Gemeinschaftsraumes und Betriebskosten für Fahrzeughalle und Umkleideräume gezahlt (Höhe rund 1.400,00 €). Der TSV hat das Gebäude umgebaut und erweitert. Da hierfür Zuschüsse vom Landessportbund eingeworben werden konnten, wurde die Nutzungsüberlassung 1995 abgeschlossen.
Der TSV Bösel hat zum 31. Dezember 2019 den Nutzungsvertrag ordentlich gekündigt, möchte das Gebäude für seine Veranstaltungen aber weiterhin nutzen.
Die Nutzung durch den TSV Bösel soll auch weiterhin möglich sein. Hierfür wird der TSV Bösel einen jährlichen Betriebskostenzuschuss an die Samtgemeinde zahlen. Die Höhe soll 600,00 € betragen.
Durch die Kündigung des Nutzungsvertrages durch den TSV Bösel wäre die Stadt Lüchow (Wendland) nunmehr für Grundstück und Gebäude zuständig.
Da das Gebäude kürzlich um eine neue Fahrzeughalle für die Feuerwehr erweitert wurde, macht es aus Sicht der Verwaltung Sinn, dass das Gebäude auf die Samtgemeinde übertragen wird.
Für den Fall, dass das Gebäude nicht mehr für Feuerwehrzwecke benötigt wird, sollte eine entsprechende Rückübertragung vereinbart werden.
Für die unentgeltliche Übertragung fallen Notarkosten und voraussichtlich Grunderwerbssteuer an. Die Kosten belaufen sich auf etwa 5.000,00 €. Hierfür ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
5.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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X |
Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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X |
Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
INV19.026 |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
308079 |
Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
X |
Ja, Höhe? |
2.000,00 |
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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X |
Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
600,00 |
€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
X |
Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Das Anlagevermögen und die Nettoposition erhöhen sich (Stand 16.10.2019 rund 88.900,00 €). Aufgrund der unentgeltlichen Übertragung wird in Höhe des Buchwertes ein Sonderposten gebildet. Die Übertragung wird somit buchhalterisch wie ein Zuschuss behandelt. Dieser Sonderposten wird über die Restnutzung aufgelöst.
Dieser positive Effekt wird durch die reguläre Abschreibung des Gebäudes ausgeglichen. Lediglich die Kosten für die Übertragung werden als Abschreibung den Ergebnishaushalt belasten. Die Höhe beträgt voraussichtlich 100,00 € pro Jahr.
Der Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
1. bei der Stadt Lüchow (Wendland) die unentgeltliche Übertragung der Flurstücke 103 und 120/3, Flur 11, Gemarkung Bösel (Gemeinschaftshaus Bösel), zu beantragen. Für den Fall, dass das Gebäude nicht mehr für Feuerwehrzwecke benötigt wird, erhält die Stadt das Recht, Grundstück und Gebäude unentgeltlich zurückzufordern und
2. für die Übertragung des Gemeinschaftshauses Bösel eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 5.000,00 €.
Die Deckung erfolgt aus der Investition INV19.026 Küchenerneuerung / Wasseruhren Altenwohnung Clenze.