Betreff
Übertragung des Gemeinschaftshaus Bösel an die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für Feuerwehrzwecke
Vorlage
078/2019 ST
Aktenzeichen
233103ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Das Gemeinschaftshaus in Bösel wird seit Jahrzehnten von der Feuerwehr und dem TSV Bösel gemeinsam genutzt. Bis 1995 wurden Grundstück und Gebäude von der Samtgemeinde bewirtschaftet. Der TSV Bösel hat bis dahin einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 900,00 DM an die Samtgemeinde gezahlt.

Grundstück und Gebäude befinden sich im Eigentum der Stadt Lüchow (Wendland).

 

Ab 1995 wurden Grundstück und Gebäude dem TSV Bösel überlassen und die Samtgemeinde hat einen jährlichen Zuschuss für die Nutzung des Gemeinschaftsraumes und Betriebskosten für Fahrzeughalle und Umkleideräume gezahlt (Höhe rund 1.400,00 €). Der TSV hat das Gebäude umgebaut und erweitert. Da hierfür Zuschüsse vom Landessportbund eingeworben werden konnten, wurde die Nutzungsüberlassung 1995 abgeschlossen.

 

Der TSV Bösel hat zum 31. Dezember 2019 den Nutzungsvertrag ordentlich gekündigt, möchte das Gebäude für seine Veranstaltungen aber weiterhin nutzen.

 

Die Nutzung durch den TSV Bösel soll auch weiterhin möglich sein. Hierfür wird der TSV Bösel einen jährlichen Betriebskostenzuschuss an die Samtgemeinde zahlen. Die Höhe soll 600,00 € betragen.

 

Durch die Kündigung des Nutzungsvertrages durch den TSV Bösel wäre die Stadt Lüchow (Wendland) nunmehr für Grundstück und Gebäude zuständig.

Da das Gebäude kürzlich um eine neue Fahrzeughalle für die Feuerwehr erweitert wurde, macht es aus Sicht der Verwaltung Sinn, dass das Gebäude auf die Samtgemeinde übertragen wird.

Für den Fall, dass das Gebäude nicht mehr für Feuerwehrzwecke benötigt wird, sollte eine entsprechende Rückübertragung vereinbart werden.

 

Für die Stadt entstehen durch die Übertragung keine finanziellen Nachteile.


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Der Ergebnishaushalt wird um die Abschreibungen (rund 1.500,00 €) entlastet.

Daneben werden durch die unentgeltliche Übertragung das Anlagevermögen und die Nettoposition um den Buchwert (rund 88.900,00 € Stand: 16.10.2019) verringert.


Der Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss vorzuschlagen, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die Flurstücke 103 und 120/3, Flur 11, Gemarkung Bösel (Gemeinschaftshaus Bösel), an die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu übertragen. Für den Fall, dass das Gebäude nicht mehr für Feuerwehrzwecke benötigt wird, erhält die Stadt das Recht, Grundstück und Gebäude kostenlos zurückzufordern. 

Die Kosten, die für die Übertragung entstehen, trägt die Samtgemeinde.