Mit
Schreiben vom 21. September 2019 hat das Mitglied des Rates der Stadt Lüchow
(Wendland), Herr Torben Mävers, Plater Blick 2, Lüchow (Wendland), dem Bürgermeister
Manfred Liebhaber und dem Stadtdirektor Hubert Schwedland mitgeteilt, dass er
sein Mandat als Mitglied des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) niederlegt.
Gemäß § 52 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) stellt
der Rat zu Beginn der nächsten Sitzung fest, ob die Voraussetzungen der
Beendigung der Mitgliedschaft im Rat durch Verzicht vorliegen. Dem Betroffenen
ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Deshalb ist Herr Torben Mävers zur
Sitzung des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) einzuladen.
Der
Verzicht ist unwiderruflich. Der Sitzverlust tritt jedoch nicht schon mit dem
Eingang der Verzichtserklärung beim Bürgermeister ein, sondern erst in dem
Augenblick, in dem der Rat den Beschluss gemäß § 52 Absatz 2 NKomVG gefasst
hat. An der Abstimmung nimmt Herr Torben Mävers allerdings gemäß § 41 Absatz
NKomVG nicht teil.
Der
Beschluss des Rates trägt nur einen feststellenden nicht rechtsbegründenden
Charakter. Dennoch ist er Voraussetzung für den rechtswirksamen Verlust des
Sitzes. Die Mitgliedschaft im Rat endet für Herrn Torben Mävers am Tage der
Beschlussfassung.
Nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages Bündnis 90/Die Grünen (Personenwahl) ist Herr Dr. Henrik Bettermann, OT Künsche Marsch 5, Lüchow (Wendland). Herr Dr. Henrik Bettermann hat gemäß § 40 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) das Amt angenommen. Der Sitz im Rat geht daher gemäß § 44 NKWG auf ihn über. Gemäß § 51 NKomVG beginnt die Mitgliedschaft von Herrn Dr. Henrik Bettermann im Rat der Stadt Lüchow (Wendland) frühestens mit der Feststellung nach § 52 Absatz 2 NKomVG über den Sitzverlust des Ratsherren Torben Mävers.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
50,00-100,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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x |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
Produkt 12.1.1 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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x |
Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Es fallen nur die Kosten für die öffentliche Bekanntmachung an.
Der Rat
der Stadt Lüchow (Wendland) stellt gemäß § 52 Absatz 2 NKomVG fest:
1.
Die Mitgliedschaft von Herrn Torben
Mävers, Plater Blick 2, Lüchow (Wendland), im Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
ist aufgrund der Verzichtserklärung vom 21. September 2019 beendet.
2.
Der Sitz geht gemäß § 44 NKWG auf Herrn
Dr. Henrik Bettermann, OT Künsche Marsch 5, Lüchow (Wendland), über.