Für das Haushaltsjahr 2017 war die Installation von Heizungsanlagen in den Feuerwehrgerätehäusern Grabow und Schnega veranschlagt. Die erforderlichen Leistungsverzeichnisse und Kostenschätzungen wurden durch den beauftragten Planer erst Anfang 2019 fertiggestellt. Die erforderlichen Korrekturen lagen im Mai vor. Durch Personalausfälle entstanden weitere Verzögerungen.
Aufgrund der vorgelegten Kostenschätzungen des Planers muss für beide Maßnahmen mit deutlichen Kostensteigerungen gerechnet werden. Für das Feuerwehrgerätehaus Grabow muss mit Kosten von bis zu 30.000,00 € gerechnet werden. Ursprünglich waren 12.100,00 € ermittelt worden.
Für die Heizungsanlage der Gerätehäuser in Schnega wurden die Kosten seitens des Planers auf 50.000,00 € geschätzt. Hier waren seitens der Verwaltung 25.000,00 € angenommen worden.
Damit wenigstens eine Anlage in diesem Jahr beauftragt werden kann, schlägt die Verwaltung vor, dass zunächst die Heizungsanlage für das Feuerwehrgerätehaus Grabow beauftragt wird. Die fehlenden Haushaltsmittel sollen durch den Ansatz für das Feuerwehrgerätehaus Schnega gedeckt werden.
Die Haushaltsmittel für die Heizungsanlage der Feuerwehrgerätehäuser Schnega werden für den Haushalt 2020 neu angemeldet.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
30.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz für 2017 insgesamt: |
12.100,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
INV17.003 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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X |
Nein, ÜPL |
18.000,00 |
€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
308031 |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
x |
Ja, Höhe? |
2.300,00 |
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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X |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Die Heizungsanlage wird über 17 Jahre abgeschrieben. Dadurch entsteht ein voraussichtlicher Aufwand in Höhe von 1.764,70 €. Zusätzlich muss mit Heizkosten von rund 500,00 € gerechnet werden.
Der Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, für den Einbau einer Heizungsanlage im Feuerwehrgerätehaus Grabow Haushaltsmittel in Höhe von 18.000,00 € von INV17.004 Einbau Heizungsanlage FGH Schnega auf INV17.003 umzuwidmen. Die erforderlichen Mittel für die Installation einer Heizungsanlage in den Feuerwehrgerätehäusern Schnega werden im Haushalt 2020 bereitgestellt.