Bereits seit Anfang 2017 beschäftigt die Stadt Lüchow (Wendland) einen Streetworker mit einem Beschäftigungsumfang von neun Wochenstunden. Mittlerweile hat sich aufgrund der Situation am Busbahnhof und am Rathausbrunnen im Sommer 2018 ein Präventionsrat der Stadt Lüchow (Wendland) gebildet. Dieser hat in seinen Sitzungen am 26. März 2019 und am 13. Mai 2019 u. a. diese genannten Themen beleuchtet. Der derzeitige Beschäftigungsumfang lässt nicht viel Zeit für Hilfe zur Selbsthilfe, damit die jungen Menschen befähigt werden, ihre persönlichen oder kollektiven Lebenssituationen, insbesondere im Konfliktfall, selbst bewältigen zu können.
Die Aufgaben sind vielfältig:
Vermittlung zum Hilfesystem
Unterstützung beim Abbau von Schwellenängsten gegenüber Hilfsangeboten
Hilfe zur Alltagsbewältigung
Prävention
Ausstiegshilfe
Orientierungshilfe bei verschiedenen Lebensfragen (Jugend- und Sozialhilfe, Ausbildung, Arbeit, Familie, Existenzsicherung etc.)
In der zweiten Sitzung wurde im Präventionsrat der Wunsch geäußert, dieses Erfolgsmodell der positiven Interventions- und Präventionsarbeit auszubauen. Je nach Qualifikation einer weiteren Fachkraft für solche aufsuchende Jugendarbeit ergeben sich Personalkosten in Höhe von ca. 29.000,00 € jährlich (19,5 Wochenstunden).
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
29.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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x |
Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
x |
Ja, Höhe? |
29.000 |
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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x |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der Ausschuss für Jugend und Soziales beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, er nimmt den Wunsch des Präventionsrates nach einer weiteren Fachkraft für aufsuchende Jugendarbeit zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt/nicht beauftragt, eine weitere Stelle mit ___ Wochenstunden zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu schaffen. Die voraussichtlichen Personalkosten werden in den Haushalt 2020 eingestellt.