Der erste
Haushaltsplanentwurf ist in der gemeinsamen Fraktionssitzung am 24. Oktober
2019 vorgestellt worden.
Ergebnishaushalt:
Gesamtergebnisplan |
Plan 2019 |
Haushaltsansatz 2020 (Stand: 24.10.2019) |
Ordentliche Erträge |
12.791.300,00 |
12.823.400,00 |
Ordentliche Aufwendungen |
14.886.500,00 |
13.710.100,00 |
Ordentliches Ergebnis |
-2.095.200,00 |
- 886.700,00 |
Außerordentliche Erträge |
400.000,00 |
0,00 |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 |
0,00 |
Außerordentliches Ergebnis |
0,00 |
0,00 |
Jahresergebnis |
-1.695.200,00 |
- 886.700,00 |
Der Ergebnishaushalt weist einen Fehlbedarf in Höhe von 886.700,00 €
aus.
Gemäß § 7 Absatz 2
der Jugendhilfevereinbarung zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der
Stadt Lüchow (Wendland) ist der an den Landkreis zu zahlende Betrag von
324.200,00 € bei einer Haushaltsgenehmigung nicht zu berücksichtigen, sodass
noch ein Fehlbetrag von 562.500,00 €
übrig bleibt, der einzusparen ist.
Änderungsvorschläge
zu den Haushaltsansätzen ergeben sich in den Fachausschusssitzungen.
Finanzhaushalt:
Im Finanzhaushalt
werden neben den zahlungswirksamen Vorgängen des Ergebnishaushaltes die
Investitionen der Stadt Lüchow (Wendland) und deren Finanzierung dargestellt.
Die dem
Haushaltsplan 2020 zugrunde liegenden Investitionen sind der
Investitionsübersicht (Anlage 3) zu entnehmen. Hierin sind die einzelnen Maßnahmen
aufgeführt.
Zur Finanzierung
der Investitionen werden im Haushaltsjahr 2020 Kreditaufnahmen in Höhe von
657.500,00 € benötigt. Für die ordentliche Tilgung von Krediten wurden
375.400,00 € eingeplant.
Die Salden im Finanzhaushalt in der
Übersicht:
Gesamtfinanzplan |
Haushaltsansatz 2020 (Stand: 24.10.2019) |
Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
12.098.000,00 |
Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
12.269.600,00 |
Saldo aus lfd.
Verwaltungstätigkeit |
-171.600,00 |
Einzahlungen für Investitionstätigkeit |
-500,00 |
Auszahlungen für Investitionstätigkeit |
657.500,00 |
Saldo aus
Investitionstätigkeit |
-507.500,00 |
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
657.500,00 |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
375.400,00 |
Saldo aus
Finanzierungstätigkeit |
282.100,00 |
Finanzmittelbestand |
-547.000,00 |
Der Entwurf der
Haushaltssatzung ist als Anlage 1 beigefügt.
Stellenplan:
Der Entwurf des Stellenplans ist gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 4 KomHKVO Bestandteil des Haushaltsplanes und dieser Sitzungsvorlage beigefügt (Anlage 4).
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen siehe
ergänzende Erläuterungen |
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Für die Ausführung des Beschlusses sind Haushaltsmittel erforderlich.
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen (Stand vom 24.10.2019/11.11.2019) mit folgenden Ergänzungen: