Im Haushaltsplan 2019 wurden für das Produkt 36.5.1 „Kindertagesstätten“ insgesamt Aufwendungen (ohne Personalaufwendungen) in Höhe von 1.031.900,00 € veranschlagt.
Bei den Transferaufwendungen haben sich Mehraufwendungen ergeben.
Insgesamt gesehen ist mit Mehraufwendungen von rund 25.000,00 € zu rechnen, die überplanmäßig bereitgestellt werden sollten.
Die Deckung kann durch das Produkt 21.1.1 „Grundschulen“ erfolgen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
|
Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtaufwendungen des Produktes im Haushaltsjahr: |
1.031.900,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
||||
x |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
1.031.900,00 |
€ |
|
|
Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
36.5.1 |
||
|
Nein; |
|||
|
Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
|||
x |
Nein |
|||
|
|
Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
|
|
|
|
Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
|
Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
|||
|
Ja |
||
x |
Nein, ÜPL |
25.000,00 |
€ |
|
Deckung bei Produkt: |
21.1.1 |
|
|
Erwartete Mindereinnahme: |
|
€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
|||||
X |
Nein |
|
Ja, Höhe? |
|
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
|||||||
x |
Nein |
||||||
|
Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
|
Höhe: |
|
€ |
||
|
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
|
Nein |
|
Ja |
||
Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, einer überplanmäßigen Ausgabe bei dem Produkt 36.5.1 Kindertagesstätten in Höhe von 25.000,00 € wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch das Produkt 21.1.1 Grundschulen.