Die Gemeinde Trebel
hat einen Antrag an die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) mit der Bitte gestellt,
den Fahrradweg von Trebel zum Heidehaus einschließlich der Unterhaltungspflicht
zu übernehmen.
Der Fahrradweg
liegt zurzeit in der Unterhaltungspflicht der Gemeinde Trebel, obwohl er mit
dem weitaus längsten Teilstück an der Gemeindeverbindungsstraße der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) verläuft.
Die Gemeinde hat
die damalige Herstellung des Weges mit eigenen finanziellen Mitteln
unterstützt. Eine dauerhafte Unterhaltung durch die Gemeinde ist finanziell
jedoch nicht mehr leistbar. Der Weg wurde vor rund 10 Jahren aus Mitteln der
Dorferneuerung gefördert, der Förderzweck bleibt durch die Übertragung
erhalten.
Nach Feststellung
der technischen Abteilung des Bauamtes werden die ersten Unterhaltungskosten
erst in den nächsten 8 bis 10 Jahren anfallen.
Zum heutigen Zeitpunkt wurde festgestellt, dass keine Schäden am Fahrradweg vorliegen, jedoch die Kanten sehr überwachsen sind und abgeschält werden müssen. Diese Arbeiten sind vor Übergabe an die Samtgemeinde durch die Gemeinde Trebel auszuführen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
|
Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Die Abschreibung wird durch die Auflösung von Sonderposten ausgeglichen.
Die Unterhaltungskosten werden erst in den nächsten 8 bis 10 Jahren anfallen.
Der Bau- und
Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, den Fahrradweg von Trebel zum
Heidehaus zum 1. Januar 2021 zu übernehmen, sofern die Gemeinde Trebel in 2020
die überwachsenen Ränder freischält.