a) Abwägung der Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Es liegt ein Antrag
auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes
„Güstneitz“ vor. Die 132. Änderung ist nötig, um unter anderem den Bau von Behältern
zur Zwischenlagerung von Gärsubstraten zu ermöglichen.
Der Geltungsbereich
der Änderung und Erweiterung umfasst die Flurstücke 111/3, 111/6 und 113/3,
Flur 1, Gemarkung Seerau in der Lucie, 29439 Lüchow (Wendland).
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am 29. November
2018 beschlossen, die 132. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) aufzustellen.
Der Entwurf der
132. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat
in der Zeit vom 23. Dezember 2019 bis 31. Januar 2020 einschließlich öffentlich
ausgelegen.
Aus der
Öffentlichkeit sind Stellungnahmen von der LBU Niedersachsen e. V., einem
Bürger aus dem Ortsteil Braasche und von zwei Bewohnern aus dem Ortsteil Seerau
in der Lucie eingegangen.
Im Rahmen der 2.
Behördenbeteiligung sind Stellungnahmen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, vom
Staatlichem Gewerbeaufsichtsamt und der Avacon Netz GmbH eingegangen.
Über die
Stellungnahmen ist, wie in der Anlage dargestellt, zu entscheiden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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x |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Bau- und
Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über
die Stellungnahmen wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage Nr.
006/2020 SG vom 24.02.2020 beigefügt sind, dargestellt, entschieden und
b) die
132. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wird
als Satzung mit der Begründung beschlossen.