Betreff
132. Änderung des Flächennutzungsplanes "Güstneitz"
a) Abwägung der Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
006/2020 SG
Aktenzeichen
612009SG:132. Änderung
Art
Sitzungsvorlage SG

Es liegt ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Güstneitz“ vor. Die 132. Änderung ist nötig, um unter anderem den Bau von Behältern zur Zwischenlagerung von Gärsubstraten zu ermöglichen.

Der Geltungsbereich der Änderung und Erweiterung umfasst die Flurstücke 111/3, 111/6 und 113/3, Flur 1, Gemarkung Seerau in der Lucie, 29439 Lüchow (Wendland).

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am 29. November 2018 beschlossen, die 132. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) aufzustellen.

 

Der Entwurf der 132. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in der Zeit vom 23. Dezember 2019 bis 31. Januar 2020 einschließlich öffentlich ausgelegen.

 

Aus der Öffentlichkeit sind Stellungnahmen von der LBU Niedersachsen e. V., einem Bürger aus dem Ortsteil Braasche und von zwei Bewohnern aus dem Ortsteil Seerau in der Lucie eingegangen.

 

Im Rahmen der 2. Behördenbeteiligung sind Stellungnahmen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, vom Staatlichem Gewerbeaufsichtsamt und der Avacon Netz GmbH eingegangen.

 

Über die Stellungnahmen ist, wie in der Anlage dargestellt, zu entscheiden.

   


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)            über die Stellungnahmen wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage Nr. 006/2020 SG vom 24.02.2020 beigefügt sind, dargestellt, entschieden und

 

b)           die 132. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wird als Satzung mit der Begründung beschlossen.