Die Gemeinden haben gemäß § 128 Absatz 1 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) für jedes Haushaltsjahr einen
Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz,
Anhang und Rechenschaftsbericht - nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung aufzustellen.
Der Jahresabschluss der Stadt Lüchow (Wendland) zum 31. Dezember 2015 wurde
von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) erstellt und ist neben dem
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes Lüneburg – Außenstelle Lüchow –
einschließlich der Stellungnahme zum Prüfungsbericht dieser Sitzungsvorlage als
Anlage beigefügt.
Die Ergebnisrechnung schließt für das Haushaltsjahr 2015 mit einem
Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis über 955.900,97 € und einem Überschuss im
außerordentlichen Ergebnis von 133.945,29 € ab. Trotz des geringeren Anteils an der Einkommensteuer und
Gewerbesteueraufkommen sowie höherer Abschreibungen insbesondere aufgrund der
Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten und der unter den Erwartungen
liegende Gewerbesteuer-, Kreis- und Samtgemeindeumlage fällt das ordentliche
Ergebnis um 2.160.299,03 € besser aus als erwartet. Das
außerordentliche Ergebnis setzt sich aus Versicherungsentschädigungen,
Grundstücksverkäufen, außerplanmäßigen Abschreibungen auf Sachvermögen sowie
periodenfremden Erträgen und Aufwendungen zusammen.
Zu Budgetüberschreitungen kam es in 2015 bei folgenden zahlungswirksamen
Budgets:
|
Plan € |
Ist € |
Überschrei- tung € |
Bereits ge- nehmigt € |
Restbe- trag € |
Personalangelegen-heiten |
500,00 |
562,67 |
62,67 |
0,00 |
62,67 |
Einrichtungen f. d.
gesamte Verwaltung |
550.700,00 |
551.913,95 |
1.213,95 |
0,00 |
1.213,95 |
Immobilienmanagement |
730.500,00 |
730.950,31 |
450,31 |
0,00 |
450,31 |
Verkehrsregelung u.
-lenkung |
0,00 |
204,52 |
204,52 |
0,00 |
204,52 |
Förderung des Sports |
80.300,00 |
82.726,20 |
2.426,20 |
0,00 |
2.426,20 |
Straßen und Wege |
349.500,00 |
360.537,83 |
11.037,83 |
0,00 |
11.037,83 |
Öffentliche Parkplätze |
46.000,00 |
46.008,89 |
8,89 |
0,00 |
8,89 |
Regionalentwick-lungsprozesse |
3.600,00 |
14.060,00 |
10.460,00 |
0,00 |
10.460,00 |
|
Plan € |
Ist € |
Überschrei- tung € |
Bereits ge- nehmigt € |
Restbe- trag € |
Wirtschaftswege |
78.000,00 |
89.407,00 |
31.907,00 |
0,00 |
31.907,00 |
Allgemeine
Finanzwirtschaft |
70.800,00 |
71.887,30 |
1.087,30 |
0,00 |
1.087,30 |
Personal |
232.700,00 |
237.919,53 |
5.219,53 |
0,00 |
5.219,53 |
Aufgrund der
festgelegten Unerheblichkeitsgrenze (§ 4 Absatz 1 der Hauptsatzung) in Höhe von
mehr als 5.000,00 € für über- und außerplanmäßige Aufwendungen, muss der
Stadtrat noch über die Budgets „Straßen und Wege“, „Regionalentwicklungsprozesse“
und „Wirtschaftswege“ Beschlüsse fassen. Die Mehraufwendungen der
zahlungswirksamen Budgets können nur zum Teil durch Mehrerträge gedeckt werden.
Ein Beschluss des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) zu den
Mittelüberschreitungen in den nicht zahlungswirksamen Budgets (Abschreibungen)
ist nach § 117 NKomVG nicht erforderlich.
Die Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit reichen nicht zur
Deckung der Auszahlungen aus der Verwaltungstätigkeit aus; es verbleibt zum
Jahresende eine Unterdeckung in Höhe von 3.233.164,76 €.
Der
Finanzmittelbedarf aus der Investitionstätigkeit von 1.077.228,30 € konnte zu
67,6 % durch Investitionszuschüsse, Beiträge, Verkäufe von Sachvermögen und
sonstigen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit gedeckt werden. Die Finanzierung
des aus der Investitionstätigkeit verbleibenden Finanzbedarfs erfolgte durch
die Inanspruchnahme in Vorjahren erwirtschafteter liquider Mittel.
Unter Hinzurechnung der Darlehenstilgungen und des Saldos aus den
haushaltsunwirksamen Vorgängen ergibt sich eine Finanzmittelunterdeckung in
Höhe von 3.733.254,98 €, die zur Verschlechterung der Liquidität am Jahresende
2015 führt.
Die Überschreitungen der investiven Budgets setzen sich folgendermaßen
zusammen:
·
„Heimatpflege
und Kultur“ – verursacht durch die im Haushaltsplan nicht vorgesehenen Ausgaben
für die Nutzungsrechte an Bildern des Amtsgartens bzw.
Amtsturms,
·
„Straßen
und Wege“ - resultierend aus der in 2015 erfolgten Endabrechnung der Kosten für
den Bau des Radweges von Lüchow nach Künsche[1],
Die bisher nicht
genehmigten Überschreitungen im investiven Bereich sind ebenfalls noch als
über- bzw. außerplanmäßige Aufzahlungen durch den Stadtrat zu genehmigen.
Die Bilanz der Stadt Lüchow (Wendland) schließt für das Haushaltsjahr 2015
mit einer Bilanzsumme über 37.208.607,90 € ab. Auf der Aktivseite wird
insbesondere das Sachvermögen im Gesamtwert von 35.896.418,92 € ausgewiesen.
Einzelwertberichtigungen auf Forderungen über gesamt 10.326,00 € sind
insbesondere aufgrund mangelnder Zahlungsfähigkeit von zwei Gewerbetreibenden
erfolgt. Forderungen in Höhe von insgesamt 12.697,96 € (davon bereits in
Vorjahren einzelwertberichtigt: 9.527,06 €) wurden u. a. auf Grundlage des § 33
Grundsteuergesetzes wegen wesentlicher Ertragsminderung bebauter Grundstücke
erlassen.
Im Zuge der unentgeltlichen Übertragung zusätzlicher Aktien der Avacon AG
wurden 59.796,16 € dem Reinvermögen zugeführt.
Rückstellungen waren insbesondere für einen
möglichen internen Finanzausgleich zwischen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
und ihren Mitgliedgemeinden entsprechend der Zielvereinbarung zum Erhalt einer
kapitalisierten Bedarfszuweisung, anhängige Gerichtsverfahren, Rückzahlungen
von Konzessionsabgabe und Prüfungsgebühren zu bilden.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 wurde durch das
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg – Außenstelle Lüchow – im
Zeitraum vom 28. November 2019 bis 14. Januar 2020 geprüft. Im Prüfungsbericht vom 14. Januar 2020 kommt
das Rechnungsprüfungsamt zu dem Ergebnis, dass
·
die
finanziellen Verhältnisse – auf den Berichtszeitraum bezogen – als angespannt
zu bezeichnen sind,
·
der
Haushaltsplan eingehalten wurde,
·
die
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten wurden,
·
bei
den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der
gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
·
sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der
Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
[1] Die Überschreitung resultiert aus der Bereinigung der nicht rechtskonformen Übertragung und Verwendung von investiven Haushaltsermächtigungen aus Vorjahren im Rahmen der bereits beschlossenen Jahresabschlüsse 2011 bis 2014.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
x |
Nein |
|
Ja, weitere Ausführungen |
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
die
Mittel aus den Haushaltsplanüberschreitungen für nachfolgend genannte
zahlungswirksame Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:
Produkt |
Bezeichnung |
€ |
54.1.1 |
Straßen und Wege |
11.037,83 |
55.5.1 |
Wirtschaftswege |
31.907,00 |
57.1.1 |
Regionalentwicklungsprozesse |
10.460,00 |
b)
die Mittel aus den Haushaltsplanüberschreitungen für
nachfolgend genannte investive Bereiche über- bzw. außerplanmäßig zur Verfügung
zu stellen:
Heimatpflege und Kultur
Nutzungsrechte für
Bilder Amtsgarten/-turm 868,70
€
Straßen und Wege
Radweg K2
Künsche-Lüchow 20.334,39
€
c)
den vom
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2015 festzustellen,
d)
die
Stellungnahme des Stadtdirektors zum Prüfungsbericht 2015 des Rechnungsprüfungsamtes
des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,
e)
mit dem
für 2015 ausgewiesenen Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis von
133.945,29 € den Verlustvortrag aus außerordentlichen Ergebnissen über
64.232,96 € auszugleichen und den verbleibende Betrag in Höhe von 69.712,33 €
zur Deckung des Fehlbetrages aus dem ordentlichen Ergebnis 2015 heranzuziehen,
f)
den für
2015 ausgewiesenen Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis über 955.900,97 €
durch eine Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses in Höhe von 404.245,16 € zu decken und den - unter Berücksichtigung
des restlichen Überschuss aus dem außerordentlichem Ergebnisses - verbleibenden
Fehlbetrag über 481.943,48 € auf neue Rechnung vorzutragen und
g)
dem
Stadtdirektor gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2015 Entlastung zu
erteilen.