Betreff
Ersatzneubau des Gehweges auf dem Jeetzeldeich in Lüchow (Wendland)
Vorlage
033/2020 ST
Aktenzeichen
661202ST:Gehwege/Am Deich
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die Stadt Lüchow (Wendland) beabsichtigt die Erneuerung des Gehweges auf dem Jeetzeldeich zwischen der Langen Straße und der Königsberger Straße in der Stadt Lüchow (Wendland). Hierzu fand am 12. März 2020 eine Befahrung des zuständigen Fachausschusses für Straßen, Wege, Planung statt. In der anschließenden Sitzung des Fachausschusses wurde dem Vorhaben zugestimmt, wobei den Mitgliedern eine Beteiligung des Jeetzeldeichverbandes (JDV) an den Kosten in Aussicht gestellt wurde, sofern dieser als Deichverteidigungsweg geplant werden würde. Aufgrund dieser Empfehlung beschloss der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) am 14. Mai 2020, die Maßnahme umzusetzen, versah diese jedoch bis zu einer abschließenden Klärung mit dem Jeetzeldeichverband und dem NLWKN über die Umsetzung und Kosten mit einem Sperrvermerk.

Am 11. Juni 2020 fand ein Treffen für den geplanten Ersatzneubau des Gehweges auf dem Deich in der Stadt Lüchow (Wendland) statt. Hierzu trafen sich Vertreter des Jeetzeldeichverbandes, des NLWKN sowie der Stadt Lüchow (Wendland) an besagtem Gehweg.

Der Jeetzeldeichverband sowie der NLWKN zeigten sich hierbei bereit, sich an den Kosten für einen Ersatzneubau des Gehweges auf dem Deich zu beteiligen, sofern dieser als Deichverteidigungsweg geplant und gebaut werden würde. Für diesen Fall hätte der Verband bereits bis zu 50.000,00 € eingestellt. Dieses Geld stehe aber nur bis zum 30. November 2020 bereit und müsste bis dahin abgerufen werden.

Eine zuvor im Raum stehende komplette Kostenübernahme des NLWKN wäre theoretisch möglich, allerdings wäre die Maßnahme hierbei von geringer Priorität, was eine Verwirklichung nach Darstellung des NLWKN nicht wahrscheinlich macht.

Um einen Ersatzneubau des Gehweges auf dem Deich in der Stadt Lüchow (Wendland) unter Kostenbeteiligung des Jeetzeldeichverbandes zu erreichen, ist es notwendig, den auf den Haushaltsmitteln liegenden Sperrvermerk aufzuheben. Ein Vertrag über die Kostenaufteilung wird mit dem Jeetzeldeichverband vor Beginn der Arbeiten geschlossen.

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten der Maßnahme im Haushaltsjahr:

100.000,00

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

52.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

INV 20.043

 

 

Nein;

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

 

Nein

 

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

Ja

X

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

Zuwendung JDV

50.000,00 €

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

Nein

X

Ja, Höhe?

1.040,00

                                                                                                                                             Abschreibung

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

X

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

max. 50.000,00

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

X

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Der NLWKN und der Jeetzeldeichverband beteiligen sich an den tatsächlichen Gesamtkosten, da der Gehweg zum Deichverteidigungsweg ausgebaut wird, wobei der Jeetzeldeichverband seinen Kostenanteil direkt trägt. 


Der Verwaltungsausschuss beschließt,

 

a)                  den Sperrvermerk vom 14. Mai 2020 aufzuheben und

 

b)                  mit dem Jeetzeldeichverband einen entsprechenden Durchführungsvertrag zu schließen sowie

 

dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

c)            für den Ausbau des Gehweges „Jeetzeldeich“ überplanmäßig 48.000,00 € zur Verfügung zu stellen (INV 20.043).