Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaik Am Rehbecker Weg" - Aufstellungsbeschluss
Vorlage
034/2020 ST
Aktenzeichen
612605ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Bei der  Stadt Lüchow (Wendland) ist durch einen Projektentwickler beantragt worden, auf dem Grundstück in der Gemarkung Lüchow, Flur 30, Flurstück 47, die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu ermöglichen. Zu diesem Zweck beantragt das Unternehmen die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Das betroffene Grundstück befindet sich, wie im anliegenden Lageplan dargestellt, nördlich der Ortsumgehung, südlich der Bahntrasse der DRE, zwischen der Jeetzel und dem Rehbecker Weg. Es ist geplant, auf dem rund 2,85 ha großen Gelände Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von ca. 2 MW(Peak) zu errichten.

 

Um  noch entsprechende Fördermittel beantragen zu können, muss der Aufstellungsbeschluss bis Anfang August dieses Jahres gefasst sein. Der Antragsteller wird das Projekt in den Sitzungen näher vorstellen.


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Keine finanziellen Auswirkungen, die Planungskosten werden vom Antragsteller übernommen.

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, für den Bereich des Flurstückes 47, Flur 30, Gemarkung Lüchow, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und ein Sondergebiet „Photovoltaik“ auszuweisen.